Online Update zum 01.04.2021

Sehr geehrte Anwender: innen,

über ein Online Update stellen wir Ihnen mit dem Änderungsdienst zum 01.04.2021 folgende Softwareänderungen automatisch zur Verfügung:

  1. Anpassung der Umsatzsteuer bei einigen Sonder-Pharmazentralnummern
  2. Druck FFP2-Masken-Sonderbeleg
  3. Parameter Bondruck im Kassenprogramm

Entnehmen Sie bitte der beigefügten Beschreibung alle weiteren Informationen.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2021/03/210331_Aenderungen_210401.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Neue Info zur Covid-19-Impfstoff Bestellung beim Großhandel

Sehr geehrte Anwenderinnen, sehr geehrte Anwender,

aus aktuellem Anlass informieren wir Sie heute erneut zur Covid-19-Impfstoff-Bestellung.

Die Bestellung an den Großhandel erfolgt lt. neuesten Mitteilungen pro Arzt.

Bitte senden Sie für jeden Arzt einen eigenen Auftrag, in dem nur der Covid-19-Impfstoff mit der Kennzeichnung „Nachliefern = NL“ (siehe Beschreibung) enthalten ist.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2021/03/210329_Covid-19-Impfbestellung.pdf

Hinweis:

Bitte berücksichtigen Sie bei der Ermittlung der zu bestellenden Menge Covid-19-Impfstoff, dass aus einer Impfampulle je nach Hersteller eine unterschiedliche Anzahl an Impfdosen entnommen werden kann. Achten Sie darauf, ob der Arzt die gewünschte Menge in Dosen oder Flaschen (Vials) angibt.

Mit freudlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Covid-19-Impfstoff Bestellung beim Großhandel

Sehr geehrte Anwenderinnen, sehr geehrter Anwender,

die Bestellung und Auslieferung der Covid-19-Impfstoffe können ab 30.03.2021 über die Apotheken durchgeführt werden.

Mit dem Änderungsdienst wurden folgende Artikel im Artikelstamm neu angelegt:

PZN 17377588 Comirnaty Biontech Bund

PZN 17377625 Covid 19 Vacc AZ Bund

PZN 17377648 Covid 19 Vacc Janssen Bund

PZN 17377602 Covid 19 Vacc Moderna Bund

In der 13. und 14. KW kann nur die Bestellung des Comirnaty Biontech Impfstoffes erfolgen. In den folgenden Wochen soll die Bestellung der anderen Impfstoffe ebenfalls möglich sein (bitte achten Sie hierzu auf neue Pressemitteilungen / Informationen).

Hinweis:

Bitte berücksichtigen Sie bei der Ermittlung der zu bestellenden Menge Covid-19-Impfstoff, dass aus einer Impfampulle , je nach Hersteller eine unterschiedliche Anzahl an Impfdosen entnommen werden kann. Achten Sie darauf, ob der Arzt die gewünschte Menge in Dosen oder Flaschen angibt.

Den Ablauf und Kennzeichnung der Bestellung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Beschreibung:

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2021/03/210329_Covid-19-Impfbestellung.pdf

Mit freudlichen Grüßen

Ihr ADV Team

Erweiterung – Druck FFP2-Masken-Sonderbelege

Sehr geehrte Anwenderinnen, sehr geehrter Anwender,

Sie erhielten ein Online-Update, in dem die Druckfunktionen für die Abrechnung der FFP2-Maskenabgabe auf Berechtigungsschein 1, 2 und ALG II integriert sind.

Die Druckfunktionen wurden innerhalb der ANSG-Selbsterklärung erweitert.

Bitte entnehmen Sie die genaue Vorgehensweise der folgenden Beschreibung und informieren Sie Ihre Mitarbeiter.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2021/02/210224_Sonderbeleg_FFP2-Masken.pdf

Bitte beachten Sie, dass der Druck nur einmalig erfolgen kann! Es ist kein Wiederholungsdruck möglich!

Der Druck für die drei FFP2-Masken-Sonderbelege muss zuerst erfolgen. Erst anschließend kann die ANSG-Selbsterklärung gedruckt werden.

Da Sie diese Reihenfolge zwingend beachten müssen, erhalten Sie beim Aufruf der „ANSG-Selbsterklärung“ folgende Hinweismeldung:

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Weitere Funktionen zur Abgabe von FFP2-Masken

Sehr geehrte Anwenderinnen, sehr geehrte Anwender,

wie bereits angekündigt erhalten Sie weitere Funktion zur Abgabe der FFP2-Masken auf den Berechtigungsschein 2 und für ALG-II- Empfänger.

Diese Funktionen unterstützen Sie bei der Abgabe der FFP2-Masken auf einen Berechtigungsschein und gegen Vorlage eines Informationsschreibens von ALG-II-Empfänger.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2021/02/3.60_Beschreibung_Maskenabgabe-ab-Februar_210215.pdf

Die Druckfunktion der Sonderbelege für die Abrechnung wird im Laufe des Monats integriert. Die Addition für die jeweiligen Masken läuft bereits im Hintergrund, sodass der Druck zum Monatsende gewährleistet ist.

Folgende Sonder-PZN wurden für die Abgabe und Summierung der FFP2-Masken angelegt:

PZN 6461245 FFP2-SONDERBELEG 1 6ST

PZN 6461297 FFP2-SONDERBELEG 2 6ST

PZN 6461305 FFP2-SONDERBELEG ALG II 10

Wir halten Sie weiter über die ADV-Mitteilung (RSS-Feed) auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Hinweis zur Verordnungsänderung FFP2 Masken – Berechtigungsschein 2 und ALG-II-Empfänger

Sehr geehrte Anwenderinnen, sehr geehrte Anwender,

hiermit erhalten Sie eine unverbindliche Vorabinformation.

Wir beziehen uns auf die vorliegenden Pressemitteilungen zum jetzigen Zeitpunkt. Die endgültige Entscheidung für die Programmänderung kann allerdings erst nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgen.

Analog zur Schaltfläche „FFP2 – Masken“ planen wir im GAWIS Kassenprogramm zwei weitere Schaltflächen zur Abgabe der Masken gegen Vorlage des FFP2 Berechtigungsschein 2 und ALG-II-Empfänger.

Es wird damit eine parallele Abrechnung der unterschiedlichen Preise (Berechtigungsschein 1 oder 2) möglich.

Zur Ermittlung der Werte für den Sonderbeleg am Monatsende muss je Berechtigungsschein (Status FFP2-Masken) ein Teilauftrag im Kassenauftrag erzeugt werden.

Weitere Informationen zur Bedruckung werden erst später bekanntgegeben und von uns entsprechend berücksichtigt.

Wir halten Sie über die ADV-Mitteilungen im GAWIS Hauptmenü (RSS-Feed) auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Neuer Hinweis – Druck Sonderbeleg FFP2-Maske

Sehr geehrte Anwenderinnen, sehr geehrte Anwender,

bitte beachten Sie, dass zuerst der Druck für den Sonderbeleg FFP2-Masken erfolgen muss und erst anschließend die ANSG-Selbsterklärung.

Da Sie diese Reihenfolge zwingend beachten müssen, erhalten Sie beim Aufruf der „ANSG-Selbsterklärung“ folgende Hinweismeldung:

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Druck Sonderbeleg FFP2-Maske

Sehr geehrte Anwenderinnen, sehr geehrter Anwender,

Sie erhielten ein Online-Update, in dem die Druckfunktion für die Abrechnung der FFP2-Maskenabgabe auf Berechtigungsscheine integriert ist.

Der Druck erfolgt über die Schaltfläche für die „ANSG-Selbsterklärung“.

Bitte entnehmen Sie die genaue Vorgehensweise der folgenden Beschreibung und informieren Sie Ihre Mitarbeiter.

Bitte beachten Sie, dass der Druck nur einmalig erfolgen kann! Es ist kein Wiederholungsdruck möglich!

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2021/01/210125_Sonderbeleg_FFP2-Masken.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

FFP2-Masken: Abgabe mit Berechtigungsschein

Sehr geehrte Anwenderinnen, sehr geehrter Anwender,

wie bereits angekündigt, erhalten Sie eine neue Funktion im Kassenprogramm zur Abgabe und Berechnung der FFP2-Masken aufgrund eines Berechtigungsscheins für Corona-Risiko-Patienten.

Bitte entnehmen Sie der folgenden Beschreibung, wie der Ablauf vorgesehen ist und informieren Ihre Mitarbeiter über die Vorgehensweise.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2021/01/3.60_Beschreibung_Maskenabgabe-ab-Januar-210101.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Löschung Befreiung – Abgabe FFP2-Masken

Wir wünschen allen unseren Anwender-innen einen guten Start in das Jahr 2021 und freuen uns weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

Löschen Befreiung

Wie in jedem Jahr, laufen die Befreiungen der Patienten am 31.12. aus. Um die abgelaufenen Befreiungen aus der Patientendatei zu entfernen, erhalten Sie eine Beschreibung, mit deren Hilfe alle Befreiungen gelöscht werden können.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2021/01/Loeschen-der-Befreiung_2020_Automatik.pdf

Abgabe FFP2 Masken

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass unsere Software in den nächsten Tagen (voraussichtlich am 03.01.2021) um eine neue Funktion erweitert wird.

Diese Funktion unterstützt Sie bei der Abgabe der FFP2-Masken auf einen Berechtigungsschein, den alle Corona-Risiko-Personen im Laufe der 1. Kalenderwoche (lt. unseren Infos) zugeschickt bekommen. Eine Summierung der abgegebenen Masken erfolgt dadurch im Hintergrund und gibt Ihnen zum Ende des Monats die Möglichkeit den Sonderbeleg für die Abrechnung der FFP2-Masken mit der neuen Sonder-PZN 6461245 zu drucken.

Genaue Infos, mit einer Anleitung, erhalten Sie über einen RSS-Feed sobald die Software aktualisiert wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team