Software Update – Mehrwertsteueranpassung zum 01.01.2021

Wie Sie bereits in der Ankündigung unseres RSS-Feeds gelesen haben, wird in den nächsten Tagen die Version 3.60 als Software-Update für GAWIS ausgeliefert. Die Version 3.60 muss vor dem Stichtag 01.01.2021 eingelesen werden.

Sie erhalten wie gewohnt eine Anzeige in einem Fenster, über das Sie den Inhalt der Version ansehen (Beschreibungen) können. Die Aktualisierung der Version kann durch eine Angabe der Uhrzeit aktivieret werden.

Bitte beachten Sie, dass die Abfrage täglich erscheint, klickt man allerdings auf den Button „Heute nicht mehr anzeigen“, dann erfolgt erst am nächsten Tag die Abfrage erneut.

Die Beschreibung, die sich auf die MwSt.-Anpassung bezieht, können Sie zur besseren Organisation der Abläufe bereits im RSS-Feed nachlesen:

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2020/12/MwSt_Erhoehung_Softwareupdate_210101.pdf

Wir wünschen Ihnen, Ihrem Team und Ihren Familien ein geruhsames Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2021.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Vorabinformation MwSt. Änderung zum 01.01.2021

Sehr geehrte Anwenderinnen, sehr geehrter Anwender,

zum 01.01.2021 erlischt die 6-monatige Mehrwertsteuersenkung. Die Mehrwertsteuersätze werden von 16 % auf 19% bei der vollen Mehrwertsteuer und von 5% auf 7% bei der verminderten Mehrwertsteuer zurückgesetzt.

Alle von der ABDA gepflegten Artikel werden mit der Preisänderung zum 01.01.2021 den neuen Mehrwertsteuersätzen entsprechend angepasst. Dieses geschieht automatisch mit der Verarbeitung der Preisänderungsdaten zum Stichtag.

Bitte beachten Sie, dass der Preisänderungsdienst zum 01.01.2021 viele Artikel ändert und die Listen und Etiketten entsprechend umfangreich sind.

Artikel mit eigenen Nettopreisen (Preissatz), werden nicht automatisch geändert.

Eine Neuberechnung dieser Artikel ist entweder über das Programm MwSt.-Änderung Netto-Preise (F08.8) oder über die Verkaufspreiskalkulation (F08.3) möglich. Beide Programme können ab 01.01.2021 durchgeführt werden.

Alle selbst angelegten Artikel werden nicht automatisch geändert. Über den Listengenerator kann eine Liste angelegt werden, um diese Artikel zu filtern.

Weiterhin empfehlen wir Ihnen frühzeitig Rückstellungen, die vor dem Stichtag erzeugt wurden, bis zum 31.12.2020 abzuschließen, da eine Mischung der alten und neuen Mehrwertsteuersätze in den Kassenaufträgen nicht möglich ist.

Bitte fakturieren Sie alle offenen Vorgänge bis zum 31.12.2020, um eine eindeutige Berechnung der MwSt.-Sätze vorzunehmen. Bei der Rechnungsstellung ist das Belegdatum entscheidend für die MwSt.. Alle Rechnungen mit dem Belegdatum vor dem 01.01.2021 erhalten den MwSt.-Satz, der bis dahin gültig war (16% und 5%). Alle Rechnungen mit dem Datum ab 01.01.2021, erhalten den neuen MwSt.-Satz (19% und 7%).

Diese Änderungen werden im Zuge eines Updates ausgeliefert.  In Kürze erhalten Sie von uns eine ausführliche Beschreibung über alle Programmpunkte, die bei der MwSt.-Änderung aus der Sicht von GAWIS betrachtet werden müssen (z.B. Tageskassen-Abschluss, Gegenkonten Kassenbuch) und die Änderungen zum Update. Die Auslieferung der Software erfolgt ab der 52. KW, da noch kurzfristige Änderungen in der Software integriert werden müssen. Das Einlesen des Updates muss vor dem 01.01.2021 erfolgen, um die MwSt.-Änderung korrekt umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Information nur für HiMiAdhoc AvP Anwender

Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender,

heute haben wir festgestellt, dass die Schnittstelle zur Hilfsmitteldatendank von AvP nicht mehr erreichbar ist, so dass das Kassenprogramm keine Verträge und Preise von AvP mehr liefert. Es erscheint nur eine Hinweismeldung.

Um den betroffenen Apotheken, die das Softwaremodul HiMiAdhoc gebucht haben, überflüssige Abfragen und Meldungen in der Kasse zu ersparen, werden wir die Software von unserer Seite vorläufig kurzfristig schließen.

Die bekannte Abfrage bei Hilfsmitteln im Kassenprogramm „Soll die Preisermittlung per HiMi Adhoc erfolgen?“ wird nicht mehr geöffnet. Die Anzeige der Stamm+V-Daten erfolgt nun automatisch über den ABDATA Stamm+V.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Botendienst Corona und Ergänzung Rahmenvertrag

Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender,

mit dem Update der Änderungsdienste vom 01.10.2020 übermitteln wir Änderungen zum Rahmenvertrag und die Anpassung des Preises der Botendienst Pauschale (PZN 06461110).

Die Änderungen zum Rahmenvertrag betreffen die Erstattung der Zuzahlung oder der Festbetragsdifferenz bei bestimmten Abverkaufsvorgängen.

  • Sonderkennzeichen Ersatzverordnung
  • Festbetragserstattung, wenn der Rabattvertragsartikel nicht lieferbar ist

Genauere Infos entnehmen Sie bitte der beigefügten Beschreibung.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2020/09/200930_Änderungen-zum-Rahmenvertrag.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV – Team

Service Pack

Sehr geehrte Anwenderin, Sehr geehrter Anwender,

im Zusammenhang mit der anstehenden Einführung der TI (Telematik-Infrastruktur) müssen im GAWIS vorbereitende, interne Programmanpassungen vorgenommen werden. Aus diesem Grund wird in den nächsten Tagen ein Service-Pack bereitgestellt, welches Ihr Server automatisch herunterlädt.

In diesem Zuge werden geringfügige Anpassungen bezüglich securPharm und für die Stamm+V-Preisermittlung vorgenommen.

  • Das Verhalten der Kasse bei nicht erreichbarem NGDA-Server wurde verbessert.
  • Bei negativer Verifizierung seitens der NGDA, kann über eine Abfrage entschieden werden, ob die Packung trotzdem als abgescannt dargestellt werden soll.
  • Bei einigen, wenigen Stamm+V-Artikeln ist der abrechenbare Preis altersabhängig. Zwecks Preisermittlung wurde für diese Artikel beim Verkauf eine Altersabfrage integriert.

An allen Arbeitsplätzen erfolgt die Umsetzung des Updates ebenfalls automatisch durch den GAWIS-Start.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Software Update zur Mehrwertsteuersenkung 01.07.2020

Sehr geehrte Anwenderinnen, sehr geehrte Anwender,

wie wir bereits in unserer Vorabinformation angekündigt haben, erhalten Sie heute das Software Update zur MwSt.-Senkung.

Die Beschreibung mit den Änderungen und Anmerkungen fügen wir in den RSS-Feed ein, damit Sie Ihre Abläufe organisieren können.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2020/06/MwSt_Senkung_Softwareupdate.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Vorabinformation zur MwSt. Senkung zum 01.07.2020

Sehr geehrte Anwenderinnen, sehr geehrter Anwender,

zum 01.07.2020 tritt die 6-monatige Mehrwertsteuersenkung in Kraft. Die Mehrwertsteuersätze werden von 19 % auf 16% bei der vollen Mehrwertsteuer und von 7% auf 5% bei der verminderten Mehrwertsteuer gesenkt.

Gerne informieren wir Sie über die Anpassungen zur Mehrwertsteuersenkung in Ihrem GAWIS Programm. Einige vorbereitende Softwareänderungen werden dazu bereits vor dem Stichtag automatisch in GAWIS eingepflegt.

Alle von der ABDA gepflegten Artikel werden mit der Preisänderung zum 01.07.2020 den neuen Mehrwertsteuersätzen entsprechend angepasst. Dieses geschieht ganz automatisch mit der Verarbeitung der Preisänderungsdaten zum Stichtag.

Bitte beachten Sie, dass der Preisänderungsdienst zum 01.07.2020 alle Artikel ändert und die Listen und Etiketten entsprechend umfangreich sind.

Artikel mit eigenen Nettopreisen (Preissatz), werden nicht automatisch geändert.

Eine Neuberechnung dieser Artikel ist entweder über ein neues Programm, in dem die selbst kalkulierten Artikel gesammelt bearbeitet werden können oder über die Verkaufspreiskalkulation (F08.3) möglich, in dem die Kalkulation am Stichtag durchgeführt wird. Das neue Programm zum Umrechnen der MwSt. stellen wir Ihnen zeitnah zur Verfügung.

Weiterhin empfehlen wir Ihnen frühzeitig, Rückstellungen, die vor dem Stichtag erzeugt wurden, bis zum 30.06.2020 abzuschließen, da eine Mischung der alten und neuen Mehrwertsteuersätze in den Kassenaufträgen nicht möglich ist.

Faktura-Aufträge sollten ebenfalls bis zum 30.06.2020 in die Faktura übergeben werden, um eine eindeutige Differenzierung der MwSt.-Sätze vorzunehmen. Bei der Rechnungsstellung ist das Belegdatum entscheidend für die Berechnung der MwSt.-Sätze.

In Kürze erhalten Sie von uns eine ausführliche Beschreibung über alle Programmpunkte, die bei der MwSt.-Änderung aus der Sicht von GAWIS betrachtet werden müssen (z.B. Tageskassen-Abschluss, Gegenkonten Kassenbuch). Des Weiteren wird das neue Programm zur Anpassung der Artikel mit eigenen Nettopreisen zur Verfügung gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV – Team

Rezeptdruck Botendienst und Anzeige Rahmenvertrag erweitert

Sehr geehrte Anwenderin, Sehr geehrter Anwender,

ab dem 22.04.2020 wurden für die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung folgende Sonderkennzeichnungen aufgenommen:

  • PZN 06461110 Botendienst Corona
  • PZN 06461127 Teilmenge Erstabgabe Cor.
  • PZN 06461133 Teilmenge Folgeabgabe Cor.

Diese Artikel wurden automatisch in den letzten Wochen durch die Änderungsdienste in das GAWIS Programm integriert.

Auf Grund der fehlenden Angabe der Technischen Anlage für den Druck eines GKV-Rezeptes mit mehr als 2 Verordnungen und Sonderkennzeichen wurde der Rezeptdruck in diesen Fällen mit einer Hinweismeldung abgelehnt.

D.h. auf einem Rezept mit mehr als 2 Verordnungen + Nichtverfügbarkeitskennzeichen kann kein zusätzliches Sonderkennzeichen zum Botendienst oder Teilmengenabgabe gedruckt werden. Es erscheint eine entsprechende Hinweismeldung bei der Druckanforderung.

Mit dem Änderungsdienst zum 01.06.2020 haben wir diese Sperre zum Druck von GKV-Rezepten entfernt.

Diese Rezepte können nun ebenfalls bedruckt werden. Wir weisen allerdings darauf hin, dass die Reihenfolge der gedruckten Zeilen anhand der Eingabe der Zeilen im Kassenauftrag ermittelt wird und der Druck zusätzlich unter Berücksichtigung der Regeln in der vorhandenen technischen Anlage stattfindet.

Des Weiteren enthält der Änderungsdienst eine erweiterte Anzeige in Bezug auf den Rahmenvertrag.

Genauere Infos entnehmen Sie bitte der beigefügten Beschreibung.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2020/05/Änderungen_Rahmenvertrag.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Sonderkennzeichen Teilmengenabgabe

Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender,

ab 22.04.2020 wurde für die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung die Entnahme von Teilmengen aus einer Fertigarzneimittelpackung / Auseinzelung für die Apotheken genehmigt.

Folgende Sonderkennzeichen für die Bedruckung der Rezepte wurden festgelegt:

PZN 06461127 Teilmenge Erstabgabe Cor.
PZN 06461133 Teilmenge Folgeabgabe Cor.

Diese Artikel werden automatisch mit dem Preisänderungsdienst zum 15.05.2020 in das GAWIS Programm integriert und steht Ihnen nach der Bearbeitung des Datendienstes zur Verfügung.

Bei Verwendung der Sonderkennzeichen „Teilmenge Erstabgabe Cor.“ und „Teilmenge Folgeabgabe Cor.“ muss die Reihenfolge der Artikelzeilen für den Rezeptdruck beachtet und ggf. die Zuzahlung angepasst werden. Eine Bestandsbuchung des ausgefüllten Artikels bei der „Teilmenge Folgeabgabe Cor.“ ist zu vermeiden.

Hinweis zum Rezeptdruck

Bitte beachten Sie, dass auf Grund der fehlenden Angabe der Technischen Anlage der Druck eines GKV-Rezeptes mit mehr als 2 Verordnungen und Sonderkennzeichen noch nicht genau definiert ist.
D.h. auf einem Rezept mit mehr als 2 Verordnungen + Nichtverfügbarkeitskennzeichen kann kein zusätzliches Sonderkennzeichen zur „Teilmengenabgabe“ gedruckt werden. Es erscheint eine entsprechende Hinweismeldung bei der Druckanforderung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV – Team

Online-Vertragsportal (OVP) – geplante Unterbrechung wegen vollumfänglichen Wartungsarbeiten

Sehr geehrte Anwenderin, Sehr geehrter Anwender,

hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass das Online-Vertragsportal (OVP) vom 10.05.2020 – 11.05.2020  aufgrund von vollumfänglichen Wartungsarbeiten nicht erreichbar sein wird.

Aus diesem Grund werden wir die Funktion für das Online-Vertragsportal im GAWIS deaktivieren. Es erfolgt kein Zugriff auf die im OVP hinterlegten Verträge.

Von den Wartungsarbeiten sind alle Funktionalitäten des Online-Vertragsportals (OVP) betroffen (Vertragsdaten können nicht geprüft oder abgerufen werden). Bitte informieren Sie das Apotheken-Team.

Ab dem 12.05.2020 werden Ihnen alle bisherigen Funktionen wieder, wie gewohnt zur Verfügung stehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV – Team