Erweiterung Pharmazeutische Dienstleistung

Sehr geehrte Anwender:innen,

durch eine Erweiterung der pharmazeutischen Dienstleistungen in GAWIS, können elektronische Abrechnungen für private und sonstige Kostenträger erfolgen.

Bitte entnehmen sie der folgenden Beschreibung die Vorgehensweise:

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2024/03/A071_pharmazeutische_Dienstleistung-1.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ihr PHARMAGEST- / ADV-Team

Online-Update pharmazeutische Dienstleistungen

Sehr geehrte Anwender:innen,

die Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen werden durch das Software-Update auf eine elektronische Übermittlung der Daten umgestellt.

Die Arbeitsweise zum Erstellen der Aufträge musste geändert werden. Bitte entnehmen sie weitere Informationen der beigefügten Beschreibung und informieren sie ihr Team:

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2024/03/A071_pharmazeutische_Dienstleistung.pdf

Des Weiteren enthält das Update Änderungen im Bereich des E-Rezept-Managers. Hierbei handelt es sich u.a. um folgende Änderungen:

  • Nach Anwahl eines E-Rezeptes wird im unteren Bereich auf der rechten Seite, neben den Rückmeldungen vom Rechenzentrum und Hinweisen aus der GAWIS-Software die E-Rezept-Nummer und der Bediener des Kassenauftrags angezeigt.
  • Eine neue Schaltfläche „E-Rezept erneut senden“, ermöglicht es mehrere E-Rezepte, die im Status „in Korrektur“ oder „durch Rz abgelehnt“ erneut zum Rechenzentrum zu senden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn alle sonstigen Angaben vollständig sind.
  • Die Funktion des Filters (Lupe oben) wurde um einige Suchkriterien (z.B. Zeitraum) erweitert.
  • Beim Aufruf der Funktion „E-Rezept bearbeiten“, erfolgt die Überprüfung, ob GAWIS eine Charge zu diesem Artikel gespeichert hat. Sollte dies der Fall sein, wird die Charge automatisch nachgetragen und ein Hinweis zeigt dies an. Die Eingabe einer Charge ist sowohl über das Scannen als auch über die Tastatur möglich. Das Verfalldatum zur Charge ist ein optionales Feld.
  • Über das Markieren des Kontrollkästchens „Position auch ohne Charge abrechnen“ kann das Fenster auch ohne Angabe der Charge verlassen werden. Bitte beachten sie, dass die Charge eine Pflichtangabe für ein verifikationspflichtigen Artikel beim E-Rezept ist.

Die Rückmeldungen des Rechenzentrums wurde nach Absprache zwischen Rechenzentren und Apotheken-Warenwirtschaftssystemen zur besseren Interpretation neu bezeichnet – Für die Angabe der Rückmeldung und Einteilung ist das jeweilige Rechenzentrum verantwortlich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr PHARMAGEST- / ADV-Team

Beeinträchtigungen des Versichertenstammdatenmanagements GKV informatik

Derzeit kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung des Versichertenstammdatenmanagements (VSDM) und damit zu Problemen beim Einlesen von elektronischen Gesundheitskarten (eGK) kommen. Dadurch sind Störungen beim Einlösens von E-Rezepten mittels eGK möglich. Die Probleme treten in der Regel für wenige Minuten zur vollen Stunde auf. Ein mehrfaches Stecken der Versichertenkarte oder ein erneuter Versuch nach wenigen Minuten können das Problem zwischenzeitlich lösen. Die Störung betrifft nach aktuellem Kenntnisstand den Betreiber GKV informatik. Betroffen sind demnach Versicherte von AOK NordWest, AOK NordOst, AOK Rheinland/Hamburg, HEK und BARMER. Die GKVI ist bereits in der Analyse, um die Ursache schnellstmöglich zu beheben. Weitere Informationen folgen zeitnah nach neuem Kenntnisstand.

Ihr PHARMAGEST / ADV-Team

Securpharm Server nicht erreichbar

Zur Zeit ist der Securpharm Server nicht erreichbar.

Unter folgenden Link können Sie nachschauen, ob der Server wieder erreichbar ist:

www.securpharm-status.de

Von unserer Seite können wir den Fehler nicht beheben.

Wir wünschen einen guten Start in die Woche.

Ihr PHARMAGEST / ADV-Team

Online Update

Sehr geehrte Anwender:innen,

sie haben ein Software-Update erhalten.

Durch dieses Update wird das Einfügen der Sonder-PZN für den Botendienst im Bereich der E-Rezepte wieder möglich sein.

Des Weiteren wurden im E-Rezept-Manager Anpassungen vorgenommen, die der beigefügten Beschreibung entnommen werden können. Auf Grund der Pflicht, die Chargen der abgegebenen verifikationspflichtigen E-Rezepte zu übermitteln, wurde das Bearbeiten der E-Rezepte nochmals wichtiger. Bitte beachten Sie, dass Artikel, die für den Kunden bestellt werden müssen, immer in einer Rückstellung weiterverarbeitet werden, um zu gewährleisten, dass im E-Rezept Teilauftrag auf jeden Fall der richtige Artikel (kurzfristige Nicht-Lieferbarkeit) enthalten ist und evtl. noch ein Austausch nach dem Auflösen der Rückstellung mit Buchung der Charge gewährleistet ist. Für den Austausch von z.B. Import-Arzneimitteln wurden, neben den bereits vorhandenen Sonder-PZNs (z.B. PZN 9999005 Arzneimittel RX, PZN 9999117 IMPORT ARZNEIMITTEL RX) neue Sonder-PZNs (PZN 17717392 IMPORT FAM VERSORG.MANGEL und PZN 18774446 DRINGL.REZEPTUR OHNE PZN) in den Artikelstamm aufgenommen, die ggf. für den Austausch ausgewählt werden müssen. Auch der Rezeptstatus (geb.frei, geb.pflichtig) ist beim Abschluss eines E-Rezeptes korrekt anzugeben, da eine nachträgliche Korrektur des E-Rezeptes im Moment nicht möglich ist. Findet bei einer Nicht-Verfügbarkeit ein Austausch durch mehrere kleine Packungen oder eine Teilmengenabgabe statt, ist das manuelle Einfügen der Nicht-Verfügbarkeit erforderlich. Die Anpassung der Zuzahlung muss ab 01.02.2024 manuell erfolgen, da der Kunde nur die Zuzahlung der verordneten Packung zu zahlen hat. Die Dokumentation des Austausches muss im Moment nachträglich über den E-Rezept-Manager (A07.4) über die Schaltfläche „E-Rezept bearbeiten“ erfolgen.

Beschreibung A07.4 E-Rezept-Manager:

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2024/02/240227_A074_ERezept-Manager.pdf

Bitte informieren Sie Ihr Team, um geänderte Vorgehensweisen für die Nachbearbeitung von E-Rezepten zu besprechen und evtl. neu festzulegen.

Im Programm Auswertung Verkauf G10.1 wurde eine Selektionsmöglichkeit geschaffen, um die E-Rezepte im Bereich der Protokolle, Rezeptkontrolle und der Allgemeinen Umsatzauswertung (Auswahl über die Schaltfläche unten) ermöglicht. Alle bereits bekannten Selektionsmöglichkeiten lassen sich damit kombinieren.

Einen Hinweis zur Berechnung von Rezepturen möchten wir ebenfalls ergänzen. Durch den gekündigten Vertrag der Hilfstaxe (Anlage 1 und 2) fallen die vorherigen Preisberechnungen weg. Alle Positionen, die für eine Rezeptur übermittelt werden, müssen gültige Artikel sein. Es dürfen keine Artikel verwendet werden, die im Artikelstamm nur für die damalige Berechnung der Rezepturen verwendet wurden. Deshalb ist neben der Angabe der richtigen Preise (anteilige Berechnung oder volle Berechnung, des verwendeten Artikels) der Austausch dieser ehemaligen Hilfstax-Artikel (Hersteller im Artikelstamm „Intern Drogen“) zwingend erforderlich. Oft sind in den Rezepturen die Gefäße noch als Hilfstax-PZN verzeichnet und führen bei der Abrechnung mit der Krankenkasse zu Problemen. Auch die Berechnung von Wasser ist neu geregelt und ist zu beachten. Bitte achten Sie auf die Hinweise ihrer Landesverbände.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr PHARMAGEST / ADV-Team

E-Rezept – Botendienst Sonder-PZN

Sehr geehrte Anwender:innen,

durch ein internes Update wurde das Ergänzen der Sonder-PZN für den Botendienst bei E-Rezepten versehentlich unterbunden.

Wir werden schnellst möglichst eine Korrektur per Online-Update erstellen und ausliefern, die das Ergänzen der Sonder-PZN wieder ermöglicht.

Bitte stellen sie die betroffenen E-Rezepte zurück und sobald das Update ausgeliefert ist, können sie die Rückstellung aufrufen, die Sonder-PZN für den Botendienst ergänzen und die E-Rezepte weiterbearbeiten.

Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.

Ihr PHARMAGEST / ADV – Team

Zentrale Störung in der TI

Sehr geehrte Anwender:innen,

Zur Zeit können keine E Rezepte ausgelesen werden. Da es Zentrale Störung der TI gibt.

Ihr PHARMGEST / ADV-Team

Update E-Rezept

Sehr geehrte Anwender:innen,

sie erhalten ein GAWIS-Update in dem folgende Punkte angepasst wurden:

  1. erweiterte Anzeige in der Übersicht der abgerufenen E-Rezepte
    • beim Patienten wurde die Angabe des Alters ergänzt
    • beim Rezept wurde die Gültigkeit eines Rezeptes ergänzt
  2. Folgende Artikel, führen zum Ablehnen von E-Rezepten. Die Schaltfläche wird rot angezeigt und durch einen Tooltipp erfolgt die Information, warum die Ablehnung erfolgt ist.
    • BTM-Artikel
    • T-Rezept-Artikel
    • Hilfsmittel und Verbandstoffe
    • Nicht apothekenpflichtige Artikel
  3. Ergänzungen bei E-Rezepten mit Rezepturen
    • Pflichtfelder – Darreichung, Menge, Gebrauchsanweisung
    • Lennartz-Import

Wir wünschen einen guten Start in die Woche.

Ihr PHARMGEST / ADV-Team

E-Rezept – Charge ergänzen

Sehr geehrte Anwender:innen,

auf Wunsch vieler Anwender erhalten Sie dieses Software-Update.

Hiermit wurden bei E-Rezepten automatisch die Chargen im Abgabesatz ab 01.01.2024 nachgetragen, falls sie fehlten.

Diese E-Rezepte werden vom System erneut zum Rechenzentrum gesendet.
Bei den E-Rezepten, bei denen eine Signatur mit dem HBA notwendig ist, wird Ihnen im Rezept-Manager das Rezept erneut zur Signatur vorgelegt.

Bei den E-Rezepten, wozu das System zu der PZN keine Charge gespeichert hat, müssen im Rezeptmanager die Chargen vom Lieferschein etc. manuell über die Schaltfläche „E-Rezept bearbeiten“ ergänzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr PHARMAGEST-Team

E-Rezept mit Rezeptur und Charge ergänzen

Sehr geehrte Anweder:innen,

über ein GAWIS Update wurde das Einlösen der E-Rezepte für Rezepturen in die Software endgültig eingebunden. Eine Beschreibung für den Ablauf und die Funktionen entnehmen Sie bitte der folgenden Beschreibung:

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2024/01/240122_EREzept_Rezeptur.pdf

Charge ergänzen

Des Weiteren wurde das automatische Einfügen der Charge in die Übertragung der E-Rezepte zum Rechenzentrum optimiert. Es ist damit nur in Ausnahmefällen erforderlich, die Charge nachträglich im E-Rezept-Manager über die Schaltfläche „E-Rezept bearbeiten“ im neuen Feld „Chargenbezeichnung“ zu ergänzen.

Für Apotheken, die eine Arzneimittellieferung über z.B. ein BlisterCenter durchführen, wurde eine Sondervariante lt. Vereinbarung des DAV eingebunden. Der Bestand wird bei den Artikeln der gekennzeichneten Patienten (Adresskennzeichen K) nicht abgebucht, so dass beim E-Rezept keine Chargenübermittlung erfolgen kann. In diesen Fällen wird von der Software automatisch das Wort „STELLEN“ im Feld Chargenbezeichnung ergänzt und mit dem E-Rezept übertragen.

Mit freundliche Grüßen

Ihr PHARMAGEST -Team