Update E-Rezept – Lennartz Schnittstelle

Sehr geehrte Anwender: innen,

mit einem Software Update haben sie Änderungen zum E-Rezept-Manager und zur Lennartz Schnittstelle erhalten.

Bitte entnehmen Sie der beigefügten Beschreibung alle Details und informieren sie die zuständigen Mitarbeiter:innen.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2023/05/A071_ERezept-Manager.pdf

Lennartz-Schnittstelle

Mit diesem Update wird bei der Übernahme der Lennartz-Rezepturen in das Kassen- und Taxierprogramm das aktuelle Datum des Kassenauftrags übernommen. Dieses Datum wird zur Ermittlung der Hash-Daten genutzt.

Hinweis Allgemein: Die Funktion „Rezept anderes Datum“ darf bei Rezepturen weiterhin nicht genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Löschen Befreiungen, neue Sonder-PZNs

Sehr geehrte Anwender:innen,

es gibt noch ein paar Informationen, die wir Ihnen heute mitteilen möchten:

Befreiung löschen

Wie in den letzten Jahren, laufen die Befreiungen der Patienten am 31.12. aus.

Um die abgelaufenen Befreiungen aus der Patientendatei aktiv zu entfernen, erhalten Sie eine Beschreibung, mit deren Hilfe alle Befreiungen gelöscht werden können.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2022/12/Loeschen-der-Befreiung_2022.pdf

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Rezeptur – Glucose-Monohydrat-Lösung für den Sprechstundenbedarf

Wie der DAV mitgeteilt hat, werden die Glucose-Monohydrat-Lösungen als Rezeptur für den Sprechstundenbedarf ohne Hash-Daten mit neuen Sonder-PZNs abgerechnet.

Aus diesem Grund sind im Artikelstamm vier neue Artikel mit dem Preisänderungsdienst angelegt worden, die für die Abrechnung und den Rezeptdruck verwendet werden müssen. Die Regelung gilt nach unseren Informationen für die Bundesländer Bayern und Westfalen-Lippe. Da es für die Berechnung eine Preistabelle mit Staffelung gibt, muss der Preis beim Verkauf mengenabhängig manuell eingetragen werden.

Bayern

PZN 17717179 GLUCOSE-MONOHYDRAT 55g/50g

PZN 17717185 GLUCOSE-MONOHYDRAT 82.5/75

Westfalen-Lippe

PZN 17717191 GLUCOSE-MONOHYDRAT 55g/50g

PZN 17717216 GLUCOSE-MONOHYDRAT 82.5/75

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Wir wünschen allen unseren Anwender:innen und dem gesamten Apothekenteam einen guten Start in das Jahr 2023 und freuen uns weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Aktualisierung der Software

Sehr geehrte Anwender:innen,

mit einem Update zum 12.12.2022 haben Sie einige Änderungen in der GAWIS Software erhalten.

Folgende Punkte wurden unter anderem ergänzt bzw. geändert:

  • Belegdruck für eine GrippeImpfung

Bitte entnehmen Sie der beigefügten Beschreibung weitere Details und informieren Sie Ihr Team.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2022/12/A071_Kasse_GrippeImpfung.pdf

  • RezepturModul – Herstellungsprotokoll
  • Erweiterung E-Rezept-Manager – Rückmeldung Rechenzentrum, farblich dargestellt

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Erweiterung Rezeptur-Modul

Sehr geehrte Anwender:innen,

mit einem Software Update zum 01.07.2022 haben Sie eine Änderung zur Taxation für Rezepturen erhalten.

In den letzten Wochen haben wir einige Änderungen und Ergänzungen für Sie eingefügt, die wir in einem Software-Update automatisch ausgeliefert haben.

Bitte entnehmen Sie der beigefügten Beschreibung alle Details und informieren Sie ihr Team.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2022/11/3.61-E04-Rezepturverwaltung_Neu.pdf

Folgende Punkte wurden unter anderem geändert bzw. ergänzt:

  • Etikettendruck
  • Import von Rezepturen, die über die Dr. Lennartz-Software taxiert wurden (Zusatzsoftware)
  • Änderung der Mengeneinheit z.B. g/ml bei gespeicherten Rezepturen
  • Änderung der verwendeten Stoffe, Fertigarzneimittel und Gefäße bei gespeicherten Rezepturen
  • Individuelles Anpassen von Preisen

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Update Rezeptur-Modul

Sehr geehrte Anwender:innen,

mit einem Software Update zum 01.07.2022 haben Sie eine Änderung zur Taxation für Rezepturen erhalten.

In den letzten Wochen haben wir einige Änderungen und Ergänzungen für Sie eingefügt, die wir in einem Software-Update automatisch ausgeliefert haben.

Bitte entnehmen Sie der beigefügten Beschreibungen alle Details und informieren Sie Ihr Team.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2022/09/A071_Kasse_Rezeptur_mit_HashWert.pdf

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2022/09/E04_Rezepturprogramm_Neu-1.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Auslieferung Rezeptur-Update

Sehr geehrte Anwender:innen,

nach den Schwierigkeiten in den letzten Tagen, können wir Ihnen heute zum Start der neuen Woche erfreulicher Weise mitteilen, dass wir das geplante Update flächendeckend an alle Kunden ausliefern konnten.

Hier erhalten Sie erneut Informationen zum Rezptur-Update.

Zum 01.07.2022 treten Änderungen der Technischen Anlage 1 zum Druck von Rezepten und Übermittlung von Hash-Daten in Kraft, die über die ApoTI- / FiveRx-Schnittstelle übertragen werden müssen.

Bei Sonderrezepturen (Substitutionen, Auseinzelungen, Cannabinoidhaltige Rezepte) und klassischen Rezepturen müssen ab 01.07.2022 die Rezepte mit Hash-Wert gedruckt werden und die Übermittlung der Bestandteil-Daten muss in einem neuen Format erfolgen.

Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe und zur Modernisierung des Programms, wurde die Rezepturtaxation komplett neu entwickelt.

Der Aufruf des Programmes zur Berechnung einer Rezeptur erfolgt bei diesem Update aus dem Kassenprogramm über die Schaltfläche Rezeptur und über das Hauptmenü im Bereich Pharmazeutische Information – Rezepturverwaltung Neu (E04). Mit einem weiteren Update erhalten Sie die Möglichkeit auch den Druck der Etiketten für die Rezeptur aus dem neuen Programm auszuführen.

Vorab senden wir Ihnen die Beschreibung zur Programmbedienung und einen Link zum Aufruf des Schulungsvideos:

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2022/07/E04-Rezepturverwaltung_Neu.pdf

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2022/07/A07.1_97_Rezepturen_mit_HashWert.pdf

https://youtube.com/playlist?list=PLoNgObRdOHD7oANwkqrAKfLQuVyK0-WGt

Aufgrund der komplett geänderten Datenstruktur ist eine Übernahme der gespeicherten Rezepturen nicht möglich.

Durch die gesetzlich geforderten Änderungen und die neuen Funktionen ist das Programm in vielerlei Hinsicht fortschrittlicher als sein Vorgänger. Somit sind Sie in der Lage, den ab dem 01.07.2022 für die Abrechnung notwendigen Hashwert dem Rechenzentrum mitteilen zu können.

Der Inhalt des Hash-Wertes wurde von der Gesetzgebung mit dem Stichtag 01.07.2022 zusätzlich in der Struktur verändert, so dass sich ab dem 01.07.2022 auch die Ansicht der Felder „Faktor“ in den Bildschirmmasken ändern. Werden Rezepte mit dem rückwirkenden Datum über das Programm Taxieren von Rezepten (A07.8) erstellt, verwendet die Software die zu diesem Zeitpunkt gültige Formatierung.​

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Update Rezeptur-Modul

Sehr geehrte Anwender:innen,

leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir das geplante Update nicht flächendeckend an alle Kunden zum Stichtag ausliefern konnten. Dies ist durch ein Unwetter in NRW und dem damit verbundenen Ausfall der technischen Übertragung begründet.

Wir bedauern diesen Umstand sehr und bitten um ihr Verständnis.

Zum 01.07.2022 treten Änderungen der Technischen Anlage 1 zum Druck von Rezepten und Übermittlung von Hash-Daten in Kraft, die über die ApoTI- / FiveRx-Schnittstelle übertragen werden müssen.

Bei Sonderrezepturen (Substitutionen, Auseinzelungen, Cannabinoidhaltige Rezepte) und klassischen Rezepturen müssen ab 01.07.2022 die Rezepte mit Hash-Wert gedruckt werden und die Übermittlung der Bestandteil-Daten muss in einem neuen Format erfolgen.

Wir möchten Sie bitten, alle betroffenen Rezepte zurückzulegen, um Sie später mit den erforderlichen Daten zu erstellen und zu drucken.

Da die technischen Probleme bis zu diesem Moment noch nicht behoben werden konnten, verschiebt sich die Auslieferung. Wir bedauern, dass wir Ihnen heute noch keinen Zeitpunkt mitteilen können, wann das Update an Sie übertragen werden kann. Alle arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung.

Sie erhalten von uns weitere Infos, sobald wir Ihnen eine verbindliche Auskunft geben können.

Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe und zur Modernisierung des Programms, wurde die Rezepturtaxation komplett neu entwickelt.

Der Aufruf des Programmes zur Berechnung einer Rezeptur erfolgt bei diesem Update aus dem Kassenprogramm über die Schaltfläche Rezeptur und über das Hauptmenü im Bereich Pharmazeutische Information – Rezepturverwaltung Neu (E04). Mit einem weiteren Update erhalten Sie die Möglichkeit auch den Druck der Etiketten für die Rezeptur aus dem neuen Programm auszuführen.

Vorab senden wir Ihnen die Beschreibung zur Programmbedienung und einen Link zum Aufruf des Schulungsvideos:

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2022/07/E04-Rezepturverwaltung_Neu.pdf

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2022/07/A07.1_97_Rezepturen_mit_HashWert.pdf

https://youtube.com/playlist?list=PLoNgObRdOHD7oANwkqrAKfLQuVyK0-WGt

Aufgrund der komplett geänderten Datenstruktur ist eine Übernahme der gespeicherten Rezepturen nicht möglich.

Durch die gesetzlich geforderten Änderungen und die neuen Funktionen ist das Programm in vielerlei Hinsicht fortschrittlicher als sein Vorgänger. Somit sind Sie in der Lage, den ab dem 01.07.2022 für die Abrechnung notwendigen Hashwert dem Rechenzentrum mitteilen zu können.

Der Inhalt des Hash-Wertes wurde von der Gesetzgebung mit dem Stichtag 01.07.2022 zusätzlich in der Struktur verändert, so dass sich ab dem 01.07.2022 auch die Ansicht der Felder „Faktor“ in den Bildschirmmasken ändern. Werden Rezepte mit dem rückwirkenden Datum über das Programm Taxieren von Rezepten (A07.8) erstellt, verwendet die Software die zu diesem Zeitpunkt gültige Formatierung.​

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Phoenix Angebote

Sehr geehrte Anwender:innen,

Der Großhandel Phoenix AG hat uns mitgeteilt, dass es zum 01.06.2022 Änderungen einiger Angebote gibt.

Hierbei handelt es sich um Namensänderungen und um neue Angebote.

Durch das GAWIS Online Update wurden die Änderungen / Ergänzungen in die Software mit dem Änderungsdienst zum 01.06.2022 automatisch eingebunden.

Bei den Angeboten, bei denen sich lediglich der Name ändert, müssen Sie keinerlei Änderungen vornehmen, da das neue Angebot über den gleichen Parameter eingelesen werden kann.

Änderung Angebotsnamen:

  • PHOENIX GTA -> PHOENIX 1   (Parameter 325)
  • PHOENIX PRISMA (ohne Bindestrich)-> PRISMA 201 (Parameter 15, 226, 343)

Erhält die Apotheke eines der neuen Angebote, muss eine Zuordnung des Lieferanten Phoenix zu dem entsprechenden Angebotsparameter erfolgen. Das Einstellen von neuen Angebotsparametern erfolgt im Programmbereich „kaufmännische Information“, „Import Angebotsdaten“ (F06), über den Auswahlpunkt „Parameter“ und anschließend über die Schaltfläche „Neu“. Nach Auswahl des Lieferanten wird der Parameter entsprechend der unten aufgeführten Liste ausgewählt und gespeichert.

Pro Lieferantenadresse kann ein Angebotstyp zugeordnet werden. Sollten Sie eine Kombination aus mehreren Angeboten von Phoenix erhalten, muss ein weiterer Lieferant als Adresse angelegt werden, bevor der Angebotstyp hinzugefügt werden kann.

Übersicht der neuen Phoenix Angebote:

  • PRISMA 212    – Parameter 342
  • PRISMA 202    – Parameter 344
  • PRISMA 203    – Parameter 345
  • PRISMA 205    – Parameter 346
  • PRISMA 206    – Parameter 347
  • PRISMA 208    – Parameter 348
  • PRISMA 209    – Parameter 349
  • PRISMA 222    – Parameter 350
  • PRISMA 225    – Parameter 351
  • PRISMA 228    – Parameter 352

Keine Änderung bei folgenden Phoenix Angeboten:

  • PHOENIX deine Apotheke – Parameter 228
  • PHOENIX P/S (MVDA) – Parameter 62

Die Angebote erhalten Sie wie bisher über den Download von der Ihnen bekannten Webseite von Phoenix.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV – Team

Änderung der Preisangabenverordnung

Sehr geehrte Anwender: innen,

zum 28.05.2022 tritt eine Änderung der Preisangabenverordnung in Kraft. Der Grundpreis ist, wie schon bisher vorgegeben, klar erkennbar und gut lesbar für die Kunden anzubringen. Neu geregelt ist, dass der Grundpreis bezogen auf 1 Kilogramm/1 Liter anzugeben ist. Ausgenommen bleiben Kleingebinde (Packungen/Gefäße mit einem Inhalt von weniger als 10 g und 10 ml). Bei diesen kann auf die Angabe vom Grundpreis verzichtet werden. Wenn der Grundpreis angegeben wird, muss die Angabe auf 1 kg/1 l erfolgen. Bei Packungen mit genau 10 g/10 ml ist der Grundpreis ebenfalls bezogen auf 1 kg/1 l anzugeben.

Im GAWIS haben Sie bereits die Möglichkeit, den Grundpreis auf verschiedenen Etiketten (u.a. Preisetikett, Regaletikett) anzugeben, wenn das Etikett entsprechend designt wurde. Mit dem Preisänderungsdienst zum 15.05.2022 wird ein Update installiert, dass die Angabe zum Grundpreis automatisch nach Vorgabe der neuen Preisangabenverordnung auf den vorhandenen Etiketten anpasst (Kilogramm bzw. Liter).

Wir bitten Sie, auf Ihren Etiketten zu überprüfen, ob die Angabe bereits aufgedruckt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte in der Hotline (0208/6900315 oder per Mail hotline@apo-edv.de), um das Feld ergänzen zu lassen. Anwender, die Ihre Etiketten nicht über GAWIS drucken, sollten darauf achten, den Grundpreis entsprechend den Vorgaben auszuweisen. Bei Interesse an der Artikeletiketten-Software wenden Sie sich bitte an Ihren Apothekenberater.

Des Weiteren kann der Grundpreis auf dem Bon eingefügt werden. Dies erfolgt über die Änderung der Kassenparameter (A07.3 Bondruck Punkt 8 „Grundpreis auf dem Bon“) .

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Update Sonderrezepturen

Sehr geehrte Anwender: innen,

mit einem Software Update haben sie eine Änderung zur Taxation für Sonderrezepturen erhalten. Es sind einige Änderungen und Ergänzungen für sie eingefügt worden.

Bitte entnehmen Sie der beigefügten Beschreibung alle Details und informieren sie die zuständigen Mitarbeiter:innen.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2022/05/3.61-A07.1_Sonderrezepturen.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team