Kassenmeldepflichtigen Daten gem. §146a Abs. AO an das Finanzamt
Sehr geehrte Anwender:innen,
mit dem heutigen Update erhalten sie einen neuen Programmpunkt im GAWIS-Hauptmenü.
Im Programmbereich Buchhaltungsprogramme L wurde der Punkt 16 TSE-Export nach §146a Abs. 4 AO ergänzt.

Nach dem Aufruf des Programmes können die TSE-Daten für die Meldung an das Finanzamt ausgelesen und exportiert werden. Nach dem Export wird entweder eine XML-Datei gespeichert, die in „Elster“ importiert werden kann, oder ein Ausdruck kann erfolgen.
Bitte kontrollieren sie zuvor im Programmbereich „Mandantendaten“ J05.E die apothekenspezifischen Daten auf Vollständigkeit, da diese beim Export verwendet werden.
Einige Daten (u.a. Inbetriebnahme) stehen in GAWIS nicht zur Verfügung. Die Daten müssen auf dem Ausdruck oder nach dem Import im Programm „Elster“ ergänzt werden
Mit freundlichen Grüßen
Ihr PHARMAGEST-Team