FAQ zum E-Rezept

Sehr geehrte Anwender:innen,

Fragen zum E-Rezept beschäftigen uns täglich. Auf Grund dessen haben wir einen Fragen – Antworten-Katalog  (FAQ) für Sie erstellt.  Dieser dient zur Arbeitshilfe für die alltägliche Bearbeitung der E-Rezepte.

Wir hoffen, dass wir zur Klärung von vielen Fragen damit beitragen können.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2023/11/231126_FAQ_E-Rezept.pdf

Der Link für Schulungsvideos zum Thema E-Rezept kann über nachfolgenden Link aufgerufen werden (Stand Juli 2023).

Diese Wiedergabeliste ansehen auf YouTube

Die Beschreibung zum E-Rezept-Manager wird durch einen Klick auf den Link als PDF geöffnet.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2023/11/231126_A071_ERezept-Manager.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Abrechnung Corona-Impfdienstleistung ergänzt

Sehr geehrte Anwender:innen,

mit dem heutigen Update erhalten Sie eine Aktualisierung der Grippe-Impfdienstleistung, um den Auswahlpunkt für die Corona-Impfdienstleistung.

Anhand des Leitfadens für Apotheken konnten wir die Software anpassen und die Bedruckung der Corona-Impfdienstleistung im Bereich der Funktion „Grippe-Impfdienstleistung integrieren. Bitte entnehmen Sie alle Informationen der Beschreibung aus dem folgenden Link:

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2023/10/A071_Corona_Impfdienstleistung.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Update Impfdienstleistung und E-Rezept

Sehr geehrte Anwender:innen,

mit dem heutigen Update erhalten Sie eine Aktualisierung der Grippe-Impfdienstleistung und der E-Rezepte.

Grippe-Impfdienstleistung

Anhand des Leitfadens für Apotheken konnten wir die Software anpassen und mit den neuen Impfstoffen 2023/2024 versehen. Sollten Sie die Funktion noch nicht kennen, entnehmen Sie bitte alle Informationen der Beschreibung aus dem folgenden Link:

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2023/09/A071_Grippe_Impfdienstleistung.pdf

Die Abrechnung und Bedruckung der Covid-Impfdienstleistung ist in Arbeit und wir werden Sie über die Auslieferung des Updates informieren.

Austausch bei E-Rezepten

Der Austausch von Artikeln auf E-Rezepten ist nun möglich. Wird ein Artikel zu einem E-Rezept hinzuverkauft, erfolgt eine Abfrage.

Wird diese Abfrage mit „Ja“ beantwortet, erfolgt der Austausch des Artikels.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

ABDA Plus X Aktuell

Sehr geehrte Anwender:innen,

wir informieren Sie über eine neue Funktion in GAWIS.

Der Service „ABDA Plus X Aktuell“ zeigt Informationen, wie z.B. der rote Handbrief (u.a. Arzneimittelrisiken, fehlerhafte Chargen) an. Es ist eine Erweiterung des Services „ABDA Plus X“ welcher mit dem Änderungsdienst zum 01. und 15. des Monats ausgeliefert wird.

Sollten neue Informationen zur „ABDA Plus X“ vorliegen, erscheint einmalig an jedem Arbeitsplatz eine Meldung im GAWIS Hauptmenü.

Im Nachhinein sind diese Informationen für einen Tag über die Sprechblase, oben rechts im Hauptmenü aufrufbar. In der Regel werden die Informationen innerhalb der ABDA-Datenbank mit dem nächsten Änderungsdienst eingepflegt. Eine genaue Erläuterung finden Sie im beigefügten Dokument (bitte Link anklicken):

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2023/09/230914_ABDA-PLUS-X_Aktuell.pdf

Diese Funktion steht Ihnen ab Freitag den 15.09.2023 zur Verfügung.

Es ist uns nicht bekannt, wann die erste Meldung angezeigt wird, deshalb ist es sinnvoll diese Information an das gesamte Team weiterzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Information zur PAE zum 01.09.2023

Sehr geehrte Anwender:innen,

die Preisänderung zum 01.09.2023 ist ziemlich groß, da alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel eine Preiserhöhung um je 3 Cent im Apotheken-EK haben.

Das heißt, dass beim Etikettendurck ggf. viele Etiketten abgestellt werden.  

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Software-Update zur Lieferengpasspauschale (ALBVVG)

Sehr geehrte Anwender:innen,

die Übergangslösung für die Abrechnung der Lieferengpasspauschale wurde durch ein Software-Update in GAWIS umgesetzt.

Bei Muster-16-Rezepten wird die bekannte Nichtverfügbarkeits-PZN (2567024) sowie die Werte 2, 3 und 4 ab dem 01.08.2023 als Grundlage zur Ermittlung der Lieferengpasspauschale verwendet. Die abzurechnende Rezeptbrutto-Summe – je nach Anzahl der Positionen auf dem Rezept wird um 60 Cent, 1,20 Euro oder 1,80 Euro erhöht und gedruckt.

Dies gilt auch beim Rezeptdruck von abgeschlossenen Kassenaufträgen. Bei erneutem Rezeptdruck von Kassenaufträgen ab dem 01.08.2023 erhöht sich der Gesamt-Brutto-Betrag entsprechend.

Auf dem Rezept wird nur der Gesamt-Brutto-Betrag erhöht, die neue Sonder-PZN (17717446) wird nicht gedruckt.

Bei E-Rezepten greift die Automatik zur Ermittlung der Lieferengpass-Pauschale ebenfalls und wird bei der Übermittlung der E-Rezeptdaten berücksichtigt.

Eine manuelle Verwendung der neuen Sonder-PZN (17717446) ist nicht vorgesehen und führt beim Hinzufügen in einen Kassenauftrag zu einer Hinweis-Meldung.

Sollten bereits Kassenaufträge und Rezepte mit der Sonder-PZN 17717446 erzeugt worden sein, dürfen diese nicht neu gedruckt werden, da dann die Automatik greift und die Werte sich verdoppeln.

Ein Nachtaxieren und Drucken von Rezepten mit Lieferengpasspauschale ist über das Programm Taxieren von Rezepten (A07.8) ab 01.08.2023 grundsätzlich möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Aktualisierung zur Lieferengpasspauschale (ALBVVG)

Sehr geehrte Anwender:innen,

nachdem das Gesetz Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) veröffentlicht wurde,

haben wir nun die Information für die Übergangslösung vom DAV erhalten.

Wir bemühen uns, die Anpassung in der Software schnellst möglichst für Sie umzusetzen und informieren Sie umgehend.

Wir bitten Sie, weiterhin die Nichtverfügbarkeitskennzeichnung über die Sonder-PZN 2567024 zur Dokumentation auf dem Rezept zu verwenden.

Nähere Informationen und Hinweise erhalten Sie bereits über die Verbände.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG)

Sehr geehrte Anwender:innen,

nachdem das Gesetz Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) veröffentlicht wurde, dürfen Apotheken ab dem 01.08.2023 bei Nichtverfügbarkeit eines Arzneimittels einen Aufschlag von 0,60 € gegenüber der Krankenkasse abrechnen.

Momentan sind noch keine Regelungen für die Abrechnung der Lieferengpasspauschale festgelegt, daher ist die Abrechnung der Lieferengpasspauschale über die Sonder-PZN 17717446 noch nicht möglich.

Wir bitten Sie weiterhin, die Nichtverfügbarkeitskennzeichnung über die Sonder-PZN 2567024 zur Dokumentation auf dem Rezept zu verwenden.

Sobald uns neue Informationen zur Abrechnung der Lieferengpasspauschale vorliegen, informieren wir sie schnellstmöglich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Hinweis IQVIA – IMS Daten wurden nicht geliefert

Sehr geehrte Damen und Herren,

beim Start von GAWIS kann bei Ihnen eine Meldung erscheinen, dass die IQVIA – IMS Daten nicht geliefert wurden.

Diese Meldung erscheint, obwohl die Daten gestern übertragen wurden.

Sie können die Meldung in dieser Woche ignorieren. Wir arbeiten daran, dass die Meldung wieder korrekt angezeigt wird.

Wir bitte um Verständnis

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Erweiterung Lennartz Schnittstelle und Preisaktualisierung Cannabisblüten (BfArM)

Sehr geehrte Anwender: innen,

mit einem Software Update haben sie Änderungen zur Lennartz Schnittstelle und der Berechnung der Cannabisblüten (BfArM) erhalten.

Bitte entnehmen Sie der Beschreibung alle Details und informieren sie die zuständigen Mitarbeiter:innen.

Lennartz-Schnittstelle

Mit diesem Update ist es nun möglich, Rezepturen aus dem Lennartz-Import, um Zusatzkennzeichen (z.B. Botendienstgebühr) zu ergänzen und abzurechnen.

Hierzu müssen sie im Rezepturmodul den Lennartz-Import und danach die entsprechende Rezeptur anwählen.

Über das Pull-Down-Symbol (unten rechts) besteht die Möglichkeit in die ausgewählte Rezeptur Zusatzkennzeichen (z.B. Botendienstgebühr, Notdienstgebühr) zu übernehmen. Durch das Bestätigen des + Button erscheint die ausgewählte Gebühr mit den Kennzeichnungen unterhalb der Bestandteile und wird bei der Ermittlung der Hash-Daten berücksichtigt. Die Übernahme der Rezeptur erfolgt, wie gewohnt, über die Bestätigung der Schaltfläche OK.

Änderung der Preisbestimmungen für BfArM-Cannabisblüten

Eine Anpassung des Abrechnungspreises für die vom BfArM in den Markt gebrachten Cannabisblüten gemäß Anlage 10 der Hilfstaxe ist zum 01.07.2023 erfolgt. Die Berechnung der Sonderrezepturen für Cannabisblüten (BfArM) wird in GAWIS entsprechend berücksichtigt.

Für BfArM-Cannabisblüten in unverändertem Zustand und in Zubereitungen sind nun 5,80€ pro Gramm abrechnungsfähig (jeweils Ziffer 1 der Teile 2a und 3a). Zusätzlich ist unverändert ein Zuschlag von 100% (Ziffer 2 in Teil 2a) und 90% (Ziffer 2 in Teil 3a) abrechnungsfähig.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team