Online Update

Sehr geehrte Anwender:innen,

sie haben ein Software-Update erhalten.

Durch dieses Update wird das Einfügen der Sonder-PZN für den Botendienst im Bereich der E-Rezepte wieder möglich sein.

Des Weiteren wurden im E-Rezept-Manager Anpassungen vorgenommen, die der beigefügten Beschreibung entnommen werden können. Auf Grund der Pflicht, die Chargen der abgegebenen verifikationspflichtigen E-Rezepte zu übermitteln, wurde das Bearbeiten der E-Rezepte nochmals wichtiger. Bitte beachten Sie, dass Artikel, die für den Kunden bestellt werden müssen, immer in einer Rückstellung weiterverarbeitet werden, um zu gewährleisten, dass im E-Rezept Teilauftrag auf jeden Fall der richtige Artikel (kurzfristige Nicht-Lieferbarkeit) enthalten ist und evtl. noch ein Austausch nach dem Auflösen der Rückstellung mit Buchung der Charge gewährleistet ist. Für den Austausch von z.B. Import-Arzneimitteln wurden, neben den bereits vorhandenen Sonder-PZNs (z.B. PZN 9999005 Arzneimittel RX, PZN 9999117 IMPORT ARZNEIMITTEL RX) neue Sonder-PZNs (PZN 17717392 IMPORT FAM VERSORG.MANGEL und PZN 18774446 DRINGL.REZEPTUR OHNE PZN) in den Artikelstamm aufgenommen, die ggf. für den Austausch ausgewählt werden müssen. Auch der Rezeptstatus (geb.frei, geb.pflichtig) ist beim Abschluss eines E-Rezeptes korrekt anzugeben, da eine nachträgliche Korrektur des E-Rezeptes im Moment nicht möglich ist. Findet bei einer Nicht-Verfügbarkeit ein Austausch durch mehrere kleine Packungen oder eine Teilmengenabgabe statt, ist das manuelle Einfügen der Nicht-Verfügbarkeit erforderlich. Die Anpassung der Zuzahlung muss ab 01.02.2024 manuell erfolgen, da der Kunde nur die Zuzahlung der verordneten Packung zu zahlen hat. Die Dokumentation des Austausches muss im Moment nachträglich über den E-Rezept-Manager (A07.4) über die Schaltfläche „E-Rezept bearbeiten“ erfolgen.

Beschreibung A07.4 E-Rezept-Manager:

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2024/02/240227_A074_ERezept-Manager.pdf

Bitte informieren Sie Ihr Team, um geänderte Vorgehensweisen für die Nachbearbeitung von E-Rezepten zu besprechen und evtl. neu festzulegen.

Im Programm Auswertung Verkauf G10.1 wurde eine Selektionsmöglichkeit geschaffen, um die E-Rezepte im Bereich der Protokolle, Rezeptkontrolle und der Allgemeinen Umsatzauswertung (Auswahl über die Schaltfläche unten) ermöglicht. Alle bereits bekannten Selektionsmöglichkeiten lassen sich damit kombinieren.

Einen Hinweis zur Berechnung von Rezepturen möchten wir ebenfalls ergänzen. Durch den gekündigten Vertrag der Hilfstaxe (Anlage 1 und 2) fallen die vorherigen Preisberechnungen weg. Alle Positionen, die für eine Rezeptur übermittelt werden, müssen gültige Artikel sein. Es dürfen keine Artikel verwendet werden, die im Artikelstamm nur für die damalige Berechnung der Rezepturen verwendet wurden. Deshalb ist neben der Angabe der richtigen Preise (anteilige Berechnung oder volle Berechnung, des verwendeten Artikels) der Austausch dieser ehemaligen Hilfstax-Artikel (Hersteller im Artikelstamm „Intern Drogen“) zwingend erforderlich. Oft sind in den Rezepturen die Gefäße noch als Hilfstax-PZN verzeichnet und führen bei der Abrechnung mit der Krankenkasse zu Problemen. Auch die Berechnung von Wasser ist neu geregelt und ist zu beachten. Bitte achten Sie auf die Hinweise ihrer Landesverbände.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr PHARMAGEST / ADV-Team