Änderung der Preisangabenverordnung
Sehr geehrte Anwender: innen, zum 28.05.2022 tritt eine Änderung der Preisangabenverordnung in Kraft. Der Grundpreis ist, wie schon bisher vorgegeben, klar erkennbar und gut lesbar für die Kunden anzubringen. Neu geregelt ist, dass der Grundpreis bezogen auf 1 Kilogramm/1 Liter anzugeben ist. Ausgenommen bleiben Kleingebinde (Packungen/Gefäße mit einem Inhalt von weniger als 10 g und […]