Hinweis IQVIA – IMS Daten wurden nicht geliefert

Sehr geehrte Damen und Herren,

beim Start von GAWIS kann bei Ihnen eine Meldung erscheinen, dass die IQVIA – IMS Daten nicht geliefert wurden.

Diese Meldung erscheint, obwohl die Daten gestern übertragen wurden.

Sie können die Meldung in dieser Woche ignorieren. Wir arbeiten daran, dass die Meldung wieder korrekt angezeigt wird.

Wir bitte um Verständnis

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Erweiterung Lennartz Schnittstelle und Preisaktualisierung Cannabisblüten (BfArM)

Sehr geehrte Anwender: innen,

mit einem Software Update haben sie Änderungen zur Lennartz Schnittstelle und der Berechnung der Cannabisblüten (BfArM) erhalten.

Bitte entnehmen Sie der Beschreibung alle Details und informieren sie die zuständigen Mitarbeiter:innen.

Lennartz-Schnittstelle

Mit diesem Update ist es nun möglich, Rezepturen aus dem Lennartz-Import, um Zusatzkennzeichen (z.B. Botendienstgebühr) zu ergänzen und abzurechnen.

Hierzu müssen sie im Rezepturmodul den Lennartz-Import und danach die entsprechende Rezeptur anwählen.

Über das Pull-Down-Symbol (unten rechts) besteht die Möglichkeit in die ausgewählte Rezeptur Zusatzkennzeichen (z.B. Botendienstgebühr, Notdienstgebühr) zu übernehmen. Durch das Bestätigen des + Button erscheint die ausgewählte Gebühr mit den Kennzeichnungen unterhalb der Bestandteile und wird bei der Ermittlung der Hash-Daten berücksichtigt. Die Übernahme der Rezeptur erfolgt, wie gewohnt, über die Bestätigung der Schaltfläche OK.

Änderung der Preisbestimmungen für BfArM-Cannabisblüten

Eine Anpassung des Abrechnungspreises für die vom BfArM in den Markt gebrachten Cannabisblüten gemäß Anlage 10 der Hilfstaxe ist zum 01.07.2023 erfolgt. Die Berechnung der Sonderrezepturen für Cannabisblüten (BfArM) wird in GAWIS entsprechend berücksichtigt.

Für BfArM-Cannabisblüten in unverändertem Zustand und in Zubereitungen sind nun 5,80€ pro Gramm abrechnungsfähig (jeweils Ziffer 1 der Teile 2a und 3a). Zusätzlich ist unverändert ein Zuschlag von 100% (Ziffer 2 in Teil 2a) und 90% (Ziffer 2 in Teil 3a) abrechnungsfähig.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Update Versorgungsnachweis von Pflegehilfsmitteln und eGK-E-Rezepte

Sehr geehrte Anwender: innen,

per Software-Update wurde in der Adressinformation ein neuer Button „Pflege-Himi“ hinterlegt, über den Sie die Pflegehilfsmittel abrechnen können.

Bitte entnehmen Sie der beigefügten Beschreibung alle Details und informieren Sie Ihre Mitarbeiter:innen.

Link zur Beschreibung:

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2023/07/230616_RSS-Feed_Versorgungsnachwei_-von_Pflegehilfsmitteln-1.pdf

eGK-E-Rezepte

Zum 01.07.2023 gibt es Änderungen beim E-Rezept-Abruf. Nach dem Scannen des E-Rezept-Tokens, erscheint während der Kommunikation mit dem Rezeptfachdienst der Gematik ein Dialogfenster.

Dieses wurde eingefügt, da beim Auslesen der E-Rezepte über die eGK-Versichertenkarte alle offenen E-Rezepte abgerufen werden. Dies kann im Einzelfall eine Weile dauern.

Update E-Rezept – Lennartz Schnittstelle

Sehr geehrte Anwender: innen,

mit einem Software Update haben sie Änderungen zum E-Rezept-Manager und zur Lennartz Schnittstelle erhalten.

Bitte entnehmen Sie der beigefügten Beschreibung alle Details und informieren sie die zuständigen Mitarbeiter:innen.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2023/05/A071_ERezept-Manager.pdf

Lennartz-Schnittstelle

Mit diesem Update wird bei der Übernahme der Lennartz-Rezepturen in das Kassen- und Taxierprogramm das aktuelle Datum des Kassenauftrags übernommen. Dieses Datum wird zur Ermittlung der Hash-Daten genutzt.

Hinweis Allgemein: Die Funktion „Rezept anderes Datum“ darf bei Rezepturen weiterhin nicht genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Löschen Befreiungen, neue Sonder-PZNs

Sehr geehrte Anwender:innen,

es gibt noch ein paar Informationen, die wir Ihnen heute mitteilen möchten:

Befreiung löschen

Wie in den letzten Jahren, laufen die Befreiungen der Patienten am 31.12. aus.

Um die abgelaufenen Befreiungen aus der Patientendatei aktiv zu entfernen, erhalten Sie eine Beschreibung, mit deren Hilfe alle Befreiungen gelöscht werden können.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2022/12/Loeschen-der-Befreiung_2022.pdf

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Rezeptur – Glucose-Monohydrat-Lösung für den Sprechstundenbedarf

Wie der DAV mitgeteilt hat, werden die Glucose-Monohydrat-Lösungen als Rezeptur für den Sprechstundenbedarf ohne Hash-Daten mit neuen Sonder-PZNs abgerechnet.

Aus diesem Grund sind im Artikelstamm vier neue Artikel mit dem Preisänderungsdienst angelegt worden, die für die Abrechnung und den Rezeptdruck verwendet werden müssen. Die Regelung gilt nach unseren Informationen für die Bundesländer Bayern und Westfalen-Lippe. Da es für die Berechnung eine Preistabelle mit Staffelung gibt, muss der Preis beim Verkauf mengenabhängig manuell eingetragen werden.

Bayern

PZN 17717179 GLUCOSE-MONOHYDRAT 55g/50g

PZN 17717185 GLUCOSE-MONOHYDRAT 82.5/75

Westfalen-Lippe

PZN 17717191 GLUCOSE-MONOHYDRAT 55g/50g

PZN 17717216 GLUCOSE-MONOHYDRAT 82.5/75

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Wir wünschen allen unseren Anwender:innen und dem gesamten Apothekenteam einen guten Start in das Jahr 2023 und freuen uns weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Aktualisierung der Software

Sehr geehrte Anwender:innen,

mit einem Update zum 12.12.2022 haben Sie einige Änderungen in der GAWIS Software erhalten.

Folgende Punkte wurden unter anderem ergänzt bzw. geändert:

  • Belegdruck für eine GrippeImpfung

Bitte entnehmen Sie der beigefügten Beschreibung weitere Details und informieren Sie Ihr Team.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2022/12/A071_Kasse_GrippeImpfung.pdf

  • RezepturModul – Herstellungsprotokoll
  • Erweiterung E-Rezept-Manager – Rückmeldung Rechenzentrum, farblich dargestellt

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Erweiterung Rezeptur-Modul

Sehr geehrte Anwender:innen,

mit einem Software Update zum 01.07.2022 haben Sie eine Änderung zur Taxation für Rezepturen erhalten.

In den letzten Wochen haben wir einige Änderungen und Ergänzungen für Sie eingefügt, die wir in einem Software-Update automatisch ausgeliefert haben.

Bitte entnehmen Sie der beigefügten Beschreibung alle Details und informieren Sie ihr Team.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2022/11/3.61-E04-Rezepturverwaltung_Neu.pdf

Folgende Punkte wurden unter anderem geändert bzw. ergänzt:

  • Etikettendruck
  • Import von Rezepturen, die über die Dr. Lennartz-Software taxiert wurden (Zusatzsoftware)
  • Änderung der Mengeneinheit z.B. g/ml bei gespeicherten Rezepturen
  • Änderung der verwendeten Stoffe, Fertigarzneimittel und Gefäße bei gespeicherten Rezepturen
  • Individuelles Anpassen von Preisen

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Update Rezeptur-Modul

Sehr geehrte Anwender:innen,

mit einem Software Update zum 01.07.2022 haben Sie eine Änderung zur Taxation für Rezepturen erhalten.

In den letzten Wochen haben wir einige Änderungen und Ergänzungen für Sie eingefügt, die wir in einem Software-Update automatisch ausgeliefert haben.

Bitte entnehmen Sie der beigefügten Beschreibungen alle Details und informieren Sie Ihr Team.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2022/09/A071_Kasse_Rezeptur_mit_HashWert.pdf

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2022/09/E04_Rezepturprogramm_Neu-1.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Auslieferung Rezeptur-Update

Sehr geehrte Anwender:innen,

nach den Schwierigkeiten in den letzten Tagen, können wir Ihnen heute zum Start der neuen Woche erfreulicher Weise mitteilen, dass wir das geplante Update flächendeckend an alle Kunden ausliefern konnten.

Hier erhalten Sie erneut Informationen zum Rezptur-Update.

Zum 01.07.2022 treten Änderungen der Technischen Anlage 1 zum Druck von Rezepten und Übermittlung von Hash-Daten in Kraft, die über die ApoTI- / FiveRx-Schnittstelle übertragen werden müssen.

Bei Sonderrezepturen (Substitutionen, Auseinzelungen, Cannabinoidhaltige Rezepte) und klassischen Rezepturen müssen ab 01.07.2022 die Rezepte mit Hash-Wert gedruckt werden und die Übermittlung der Bestandteil-Daten muss in einem neuen Format erfolgen.

Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe und zur Modernisierung des Programms, wurde die Rezepturtaxation komplett neu entwickelt.

Der Aufruf des Programmes zur Berechnung einer Rezeptur erfolgt bei diesem Update aus dem Kassenprogramm über die Schaltfläche Rezeptur und über das Hauptmenü im Bereich Pharmazeutische Information – Rezepturverwaltung Neu (E04). Mit einem weiteren Update erhalten Sie die Möglichkeit auch den Druck der Etiketten für die Rezeptur aus dem neuen Programm auszuführen.

Vorab senden wir Ihnen die Beschreibung zur Programmbedienung und einen Link zum Aufruf des Schulungsvideos:

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2022/07/E04-Rezepturverwaltung_Neu.pdf

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2022/07/A07.1_97_Rezepturen_mit_HashWert.pdf

https://youtube.com/playlist?list=PLoNgObRdOHD7oANwkqrAKfLQuVyK0-WGt

Aufgrund der komplett geänderten Datenstruktur ist eine Übernahme der gespeicherten Rezepturen nicht möglich.

Durch die gesetzlich geforderten Änderungen und die neuen Funktionen ist das Programm in vielerlei Hinsicht fortschrittlicher als sein Vorgänger. Somit sind Sie in der Lage, den ab dem 01.07.2022 für die Abrechnung notwendigen Hashwert dem Rechenzentrum mitteilen zu können.

Der Inhalt des Hash-Wertes wurde von der Gesetzgebung mit dem Stichtag 01.07.2022 zusätzlich in der Struktur verändert, so dass sich ab dem 01.07.2022 auch die Ansicht der Felder „Faktor“ in den Bildschirmmasken ändern. Werden Rezepte mit dem rückwirkenden Datum über das Programm Taxieren von Rezepten (A07.8) erstellt, verwendet die Software die zu diesem Zeitpunkt gültige Formatierung.​

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Update Rezeptur-Modul

Sehr geehrte Anwender:innen,

leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir das geplante Update nicht flächendeckend an alle Kunden zum Stichtag ausliefern konnten. Dies ist durch ein Unwetter in NRW und dem damit verbundenen Ausfall der technischen Übertragung begründet.

Wir bedauern diesen Umstand sehr und bitten um ihr Verständnis.

Zum 01.07.2022 treten Änderungen der Technischen Anlage 1 zum Druck von Rezepten und Übermittlung von Hash-Daten in Kraft, die über die ApoTI- / FiveRx-Schnittstelle übertragen werden müssen.

Bei Sonderrezepturen (Substitutionen, Auseinzelungen, Cannabinoidhaltige Rezepte) und klassischen Rezepturen müssen ab 01.07.2022 die Rezepte mit Hash-Wert gedruckt werden und die Übermittlung der Bestandteil-Daten muss in einem neuen Format erfolgen.

Wir möchten Sie bitten, alle betroffenen Rezepte zurückzulegen, um Sie später mit den erforderlichen Daten zu erstellen und zu drucken.

Da die technischen Probleme bis zu diesem Moment noch nicht behoben werden konnten, verschiebt sich die Auslieferung. Wir bedauern, dass wir Ihnen heute noch keinen Zeitpunkt mitteilen können, wann das Update an Sie übertragen werden kann. Alle arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung.

Sie erhalten von uns weitere Infos, sobald wir Ihnen eine verbindliche Auskunft geben können.

Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgabe und zur Modernisierung des Programms, wurde die Rezepturtaxation komplett neu entwickelt.

Der Aufruf des Programmes zur Berechnung einer Rezeptur erfolgt bei diesem Update aus dem Kassenprogramm über die Schaltfläche Rezeptur und über das Hauptmenü im Bereich Pharmazeutische Information – Rezepturverwaltung Neu (E04). Mit einem weiteren Update erhalten Sie die Möglichkeit auch den Druck der Etiketten für die Rezeptur aus dem neuen Programm auszuführen.

Vorab senden wir Ihnen die Beschreibung zur Programmbedienung und einen Link zum Aufruf des Schulungsvideos:

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2022/07/E04-Rezepturverwaltung_Neu.pdf

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2022/07/A07.1_97_Rezepturen_mit_HashWert.pdf

https://youtube.com/playlist?list=PLoNgObRdOHD7oANwkqrAKfLQuVyK0-WGt

Aufgrund der komplett geänderten Datenstruktur ist eine Übernahme der gespeicherten Rezepturen nicht möglich.

Durch die gesetzlich geforderten Änderungen und die neuen Funktionen ist das Programm in vielerlei Hinsicht fortschrittlicher als sein Vorgänger. Somit sind Sie in der Lage, den ab dem 01.07.2022 für die Abrechnung notwendigen Hashwert dem Rechenzentrum mitteilen zu können.

Der Inhalt des Hash-Wertes wurde von der Gesetzgebung mit dem Stichtag 01.07.2022 zusätzlich in der Struktur verändert, so dass sich ab dem 01.07.2022 auch die Ansicht der Felder „Faktor“ in den Bildschirmmasken ändern. Werden Rezepte mit dem rückwirkenden Datum über das Programm Taxieren von Rezepten (A07.8) erstellt, verwendet die Software die zu diesem Zeitpunkt gültige Formatierung.​

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team