Kündigung Anlage 1 und 2 der Hilfstaxe – Rezepturprogramm

Sehr geehrte Anwender:innen,

mit dem Änderungsdienst zum 01.01.2024 wurde ein Software-Update in GAWIS eingespielt.

Das Update betrifft das Taxieren von Rezepturen. Wie sie sicher aus der Presse erfahren haben, sind die Anlage 1 und 2 der Hilfstaxe (Stoffe und Gefäße) zum 31.12.2023 gekündigt worden. Es liegt nun ein vertragsloser Zustand vor. Das Programm wurde nach den Empfehlungen des DAV entsprechend angepasst. Sobald uns neue Informationen der ABDATA zur Abrechnung von Rezepturen vorliegen, planen wir Änderungen in der Software ein und informieren Sie.

Die Preise aller Stoffe und Gefäße aus der Hilfstaxe wurden auf 0 gesetzt, also gelöscht. Ein Nachtaxieren (Datum vor dem 01.01.2024) von Rezepturen über das Programm Taxieren von Rezepten (A07.8) ist nicht möglich.

Das Taxieren von Rezepturen erfolgt nun nach den Empfehlungen des DAV mit den Preisen der sogenannten Markt-PZN, d.h. die Stoffe und Gefäße werden anhand der zugeordneten PZN mit dem Apotheken-EK aus dem Artikelstamm berechnet. Lt. Empfehlung des DAV müssen die üblichen Packungsgrößen innerhalb der Rezeptur verwendet und bei der Berechnung zugrunde gelegt werden. Die Berechnung erfolgt nicht mehr als Teilmenge, sondern die gesamte Packungseinheit der Markt-PZN wird mit dem Apotheken-EK aus dem Artikelstamm berechnet. Die Zuschläge für Zubereitungen bleiben bei 90% und für Abfüllungen bei 100%.

In GAWIS wird nun mit der Anpassung der Rezepturtaxation neu (E04) standardmäßig die gesamte Menge der hinterlegten PZN für Stoffe und Gefäße für die Berechnung verwendet.

Bitte beachten Sie, dass die hinterlegten PZNs der Stoffe in den gespeicherten Rezepturen evtl. nicht der verwendeten Menge in der Rezeptur entsprechen. Bitte passen Sie ggf. die PZN (Markt-PZN) durch einen Doppelklick auf das Feld an, die für die Abrechnung verwendet werden soll.

Wird beim Erfassen einer neuen Rezeptur eine nicht übliche Abpackung verwendet, erscheint ein Hinweis und es wird zusätzlich durch ein rotes Ausrufungszeichen markiert (auch bei gespeicherten Rezepturen).

Als Standard wird die Schaltfläche FAM anteilig ausgeblendet.

Sollten Sie – der verantwortliche Apotheker:in entscheiden, dass weiterhin die Rezepturen mit Teilmengen berechnet werden sollen, muss das Kontrollkästchen unten links vor der Berechnung markiert werden. In dieser Variante werden alle Stoffe als Teilmenge berechnet. Der Preis errechnet sich aus dem Apotheken-EK aus dem Artikelstamm plus Aufschlag. Die Schaltfläche FAM anteilig wird eingeblendet und bei der Berechnung entsprechend berücksichtigt.

Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zur Berechnung von Rezepturen Ihrer Landesverbände!

Die folgende Beschreibung beinhaltet die Änderungen im Rezepturprogramm:

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2024/01/E04_Rezeptur_Aenderungen_240101.pdf

Einen guten Start in das Jahr 2024 wünscht das ganze Team von PHARMAGEST (vormals ADV)

Löschen Befreiungen

Sehr geehrte Anwender:innen,

wie in den letzten Jahren, laufen die Befreiungen der Patienten am 31.12. aus.

Um die abgelaufenen Befreiungen aus der Patientendatei aktiv zu entfernen,
erhalten Sie eine Beschreibung, mit deren Hilfe alle Befreiungen gelöscht
werden können.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2023/12/Loeschen-der-Befreiung_2023.pdf

 

Des Weiteren erhalten sie eine Übersicht der Termine für den Änderungsdienst im Jahr 2024.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2023/12/Termine-2024-Preisaenderung-fuer-Kunden.pdf

Wir wünschen allen unseren Anwender:innen und dem gesamten Apothekenteam einen guten Start in das Jahr 2024 und freuen uns weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr PHARMAGEST-Team früher Ihr ADV-Team

 

FAQ zum E-Rezept

Sehr geehrte Anwender:innen,

Fragen zum E-Rezept beschäftigen uns täglich. Auf Grund dessen haben wir einen Fragen – Antworten-Katalog  (FAQ) für Sie erstellt.  Dieser dient zur Arbeitshilfe für die alltägliche Bearbeitung der E-Rezepte.

Wir hoffen, dass wir zur Klärung von vielen Fragen damit beitragen können.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2023/11/231126_FAQ_E-Rezept.pdf

Der Link für Schulungsvideos zum Thema E-Rezept kann über nachfolgenden Link aufgerufen werden (Stand Juli 2023).

Diese Wiedergabeliste ansehen auf YouTube

Die Beschreibung zum E-Rezept-Manager wird durch einen Klick auf den Link als PDF geöffnet.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2023/11/231126_A071_ERezept-Manager.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Abrechnung Corona-Impfdienstleistung ergänzt

Sehr geehrte Anwender:innen,

mit dem heutigen Update erhalten Sie eine Aktualisierung der Grippe-Impfdienstleistung, um den Auswahlpunkt für die Corona-Impfdienstleistung.

Anhand des Leitfadens für Apotheken konnten wir die Software anpassen und die Bedruckung der Corona-Impfdienstleistung im Bereich der Funktion „Grippe-Impfdienstleistung integrieren. Bitte entnehmen Sie alle Informationen der Beschreibung aus dem folgenden Link:

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2023/10/A071_Corona_Impfdienstleistung.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Update Impfdienstleistung und E-Rezept

Sehr geehrte Anwender:innen,

mit dem heutigen Update erhalten Sie eine Aktualisierung der Grippe-Impfdienstleistung und der E-Rezepte.

Grippe-Impfdienstleistung

Anhand des Leitfadens für Apotheken konnten wir die Software anpassen und mit den neuen Impfstoffen 2023/2024 versehen. Sollten Sie die Funktion noch nicht kennen, entnehmen Sie bitte alle Informationen der Beschreibung aus dem folgenden Link:

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2023/09/A071_Grippe_Impfdienstleistung.pdf

Die Abrechnung und Bedruckung der Covid-Impfdienstleistung ist in Arbeit und wir werden Sie über die Auslieferung des Updates informieren.

Austausch bei E-Rezepten

Der Austausch von Artikeln auf E-Rezepten ist nun möglich. Wird ein Artikel zu einem E-Rezept hinzuverkauft, erfolgt eine Abfrage.

Wird diese Abfrage mit „Ja“ beantwortet, erfolgt der Austausch des Artikels.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

ABDA Plus X Aktuell

Sehr geehrte Anwender:innen,

wir informieren Sie über eine neue Funktion in GAWIS.

Der Service „ABDA Plus X Aktuell“ zeigt Informationen, wie z.B. der rote Handbrief (u.a. Arzneimittelrisiken, fehlerhafte Chargen) an. Es ist eine Erweiterung des Services „ABDA Plus X“ welcher mit dem Änderungsdienst zum 01. und 15. des Monats ausgeliefert wird.

Sollten neue Informationen zur „ABDA Plus X“ vorliegen, erscheint einmalig an jedem Arbeitsplatz eine Meldung im GAWIS Hauptmenü.

Im Nachhinein sind diese Informationen für einen Tag über die Sprechblase, oben rechts im Hauptmenü aufrufbar. In der Regel werden die Informationen innerhalb der ABDA-Datenbank mit dem nächsten Änderungsdienst eingepflegt. Eine genaue Erläuterung finden Sie im beigefügten Dokument (bitte Link anklicken):

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2023/09/230914_ABDA-PLUS-X_Aktuell.pdf

Diese Funktion steht Ihnen ab Freitag den 15.09.2023 zur Verfügung.

Es ist uns nicht bekannt, wann die erste Meldung angezeigt wird, deshalb ist es sinnvoll diese Information an das gesamte Team weiterzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Information zur PAE zum 01.09.2023

Sehr geehrte Anwender:innen,

die Preisänderung zum 01.09.2023 ist ziemlich groß, da alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel eine Preiserhöhung um je 3 Cent im Apotheken-EK haben.

Das heißt, dass beim Etikettendurck ggf. viele Etiketten abgestellt werden.  

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Software-Update zur Lieferengpasspauschale (ALBVVG)

Sehr geehrte Anwender:innen,

die Übergangslösung für die Abrechnung der Lieferengpasspauschale wurde durch ein Software-Update in GAWIS umgesetzt.

Bei Muster-16-Rezepten wird die bekannte Nichtverfügbarkeits-PZN (2567024) sowie die Werte 2, 3 und 4 ab dem 01.08.2023 als Grundlage zur Ermittlung der Lieferengpasspauschale verwendet. Die abzurechnende Rezeptbrutto-Summe – je nach Anzahl der Positionen auf dem Rezept wird um 60 Cent, 1,20 Euro oder 1,80 Euro erhöht und gedruckt.

Dies gilt auch beim Rezeptdruck von abgeschlossenen Kassenaufträgen. Bei erneutem Rezeptdruck von Kassenaufträgen ab dem 01.08.2023 erhöht sich der Gesamt-Brutto-Betrag entsprechend.

Auf dem Rezept wird nur der Gesamt-Brutto-Betrag erhöht, die neue Sonder-PZN (17717446) wird nicht gedruckt.

Bei E-Rezepten greift die Automatik zur Ermittlung der Lieferengpass-Pauschale ebenfalls und wird bei der Übermittlung der E-Rezeptdaten berücksichtigt.

Eine manuelle Verwendung der neuen Sonder-PZN (17717446) ist nicht vorgesehen und führt beim Hinzufügen in einen Kassenauftrag zu einer Hinweis-Meldung.

Sollten bereits Kassenaufträge und Rezepte mit der Sonder-PZN 17717446 erzeugt worden sein, dürfen diese nicht neu gedruckt werden, da dann die Automatik greift und die Werte sich verdoppeln.

Ein Nachtaxieren und Drucken von Rezepten mit Lieferengpasspauschale ist über das Programm Taxieren von Rezepten (A07.8) ab 01.08.2023 grundsätzlich möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Aktualisierung zur Lieferengpasspauschale (ALBVVG)

Sehr geehrte Anwender:innen,

nachdem das Gesetz Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) veröffentlicht wurde,

haben wir nun die Information für die Übergangslösung vom DAV erhalten.

Wir bemühen uns, die Anpassung in der Software schnellst möglichst für Sie umzusetzen und informieren Sie umgehend.

Wir bitten Sie, weiterhin die Nichtverfügbarkeitskennzeichnung über die Sonder-PZN 2567024 zur Dokumentation auf dem Rezept zu verwenden.

Nähere Informationen und Hinweise erhalten Sie bereits über die Verbände.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG)

Sehr geehrte Anwender:innen,

nachdem das Gesetz Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) veröffentlicht wurde, dürfen Apotheken ab dem 01.08.2023 bei Nichtverfügbarkeit eines Arzneimittels einen Aufschlag von 0,60 € gegenüber der Krankenkasse abrechnen.

Momentan sind noch keine Regelungen für die Abrechnung der Lieferengpasspauschale festgelegt, daher ist die Abrechnung der Lieferengpasspauschale über die Sonder-PZN 17717446 noch nicht möglich.

Wir bitten Sie weiterhin, die Nichtverfügbarkeitskennzeichnung über die Sonder-PZN 2567024 zur Dokumentation auf dem Rezept zu verwenden.

Sobald uns neue Informationen zur Abrechnung der Lieferengpasspauschale vorliegen, informieren wir sie schnellstmöglich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team