Erweiterung – Druck FFP2-Masken-Sonderbelege
Sehr geehrte Anwenderinnen, sehr geehrter Anwender,
Sie erhielten ein Online-Update, in dem die Druckfunktionen für die Abrechnung der FFP2-Maskenabgabe auf Berechtigungsschein 1, 2 und ALG II integriert sind.
Die Druckfunktionen wurden innerhalb der ANSG-Selbsterklärung erweitert.
Bitte entnehmen Sie die genaue Vorgehensweise der folgenden Beschreibung und informieren Sie Ihre Mitarbeiter.
https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2021/02/210224_Sonderbeleg_FFP2-Masken.pdf
Bitte beachten Sie, dass der Druck nur einmalig erfolgen kann! Es ist kein Wiederholungsdruck möglich!
Der Druck für die drei FFP2-Masken-Sonderbelege muss zuerst erfolgen. Erst anschließend kann die ANSG-Selbsterklärung gedruckt werden.
Da Sie diese Reihenfolge zwingend beachten müssen, erhalten Sie beim Aufruf der „ANSG-Selbsterklärung“ folgende Hinweismeldung:
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ADV-Team