Neuer Hinweis – Druck Sonderbeleg FFP2-Maske
Sehr geehrte Anwenderinnen, sehr geehrte Anwender,
bitte beachten Sie, dass zuerst der Druck für den Sonderbeleg FFP2-Masken erfolgen muss und erst anschließend die ANSG-Selbsterklärung.
Da Sie diese Reihenfolge zwingend beachten müssen, erhalten Sie beim Aufruf der „ANSG-Selbsterklärung“ folgende Hinweismeldung:
![](https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2021/01/image.png)
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ADV-Team