Hinweis zur Verordnungsänderung FFP2 Masken – Berechtigungsschein 2 und ALG-II-Empfänger

Sehr geehrte Anwenderinnen, sehr geehrte Anwender,

hiermit erhalten Sie eine unverbindliche Vorabinformation.

Wir beziehen uns auf die vorliegenden Pressemitteilungen zum jetzigen Zeitpunkt. Die endgültige Entscheidung für die Programmänderung kann allerdings erst nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgen.

Analog zur Schaltfläche „FFP2 – Masken“ planen wir im GAWIS Kassenprogramm zwei weitere Schaltflächen zur Abgabe der Masken gegen Vorlage des FFP2 Berechtigungsschein 2 und ALG-II-Empfänger.

Es wird damit eine parallele Abrechnung der unterschiedlichen Preise (Berechtigungsschein 1 oder 2) möglich.

Zur Ermittlung der Werte für den Sonderbeleg am Monatsende muss je Berechtigungsschein (Status FFP2-Masken) ein Teilauftrag im Kassenauftrag erzeugt werden.

Weitere Informationen zur Bedruckung werden erst später bekanntgegeben und von uns entsprechend berücksichtigt.

Wir halten Sie über die ADV-Mitteilungen im GAWIS Hauptmenü (RSS-Feed) auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team