Sonderkennzeichen Botendienst Corona mit Ergänzungen

Sehr geehrte Anwenderin, Sehr geehrter Anwender,

ab 22.04.2020 wurde für die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung Abrechnung Botendienst eine Pauschale für Apotheken genehmigt.

Ab heute wurde folgendes Sonderkennzeichen für die Bedruckung der Rezepte an uns übermittelt:

PZN 6461110 Botendienst Corona

Diese PZN wird automatisch mit dem Preisänderungsdienst zum 01.05.2020 in das GAWIS Programm integriert und steht Ihnen nach der Bearbeitung des Datendienstes zur Verfügung.

Ein Verkauf der PZN 6461110 Botendienst Corona in den Kassenauftrag ist dazu erforderlich.

Für das Bundesland Baden-Württemberg bleibt das bereits vorhandene Sonderkennzeichen (PZN 6491096 Botendienst Corona Ba/Wue) weiterhin zur Abrechnung des Botendienstes für die AOK Baden-Württemberg und die SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse bis zur Umsetzung der bundesweiten Sonder-Pharmazentralnummer bestehen.

Hinweis zum Rezeptdruck

Bitte beachten Sie, dass auf Grund der fehlenden Angabe der Technischen Anlage der Druck eines GKV-Rezeptes mit mehr als 2 Verordnungen und Sonderkennzeichen noch nicht genau definiert ist.

D.h. auf einem Rezept mit mehr als 2 Verordnungen + Nichtverfügbarkeitskennzeichen kann kein zusätzliches Sonderkennzeichen zum Botendienst Corona gedruckt werden. Es erscheint eine entsprechende Hinweismeldung bei der Druckanforderung.

Wir erwarten eine Vorgabe zur Bedruckung im Laufe der nächsten Woche und informieren Sie zeitnah.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV – Team

Sonderkennzeichen Botendienst Corona

Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender,

ab 22.04.2020 wurde für die Sars-Cov-2 Arzneimittelversorgung Botendienst eine Pauschale zur Abrechnung für die Apotheken genehmigt.

Ab heute wurde folgendes Sonderkennzeichen für die Bedruckung der Rezepte an uns übermittelt:

PZN 06461110 Botendienst Corona

Diese PZN wird automatisch mit dem Preisänderungsdienst zum 01.05.2020 in das GAWIS Programm integriert und steht Ihnen nach der Bearbeitung des Datendienstes zur Verfügung.

Ein Verkauf der PZN 06461110 Botendienst Corona in den Kassenauftrag ist dazu erforderlich.

Für das Bundesland Baden-Württemberg bleibt das bereits vorhandene Sonderkennzeichen (PZN 06491096 Botendienst Corona Ba/Wue) weiterhin zur Abrechnung des Botendienstes für die AOK Baden-Württemberg und die SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse bis zur Umsetzung der bundesweiten Sonder-Pharmazentralnummer bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV – Team

NDGA-Server wieder erreichbar

Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender,

der NDGA-Server für die Verifikation/Buchung des securPharm-Codes ist wieder verfügbar.

Wir werden im Laufe der nächsten 1-2 Stunden über den automatischen Update-Dienst die Schnittstelle wieder aktivieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr ADV-Team

NDGA-Server nicht erreichbar

Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender,

zurzeit ist der NGDA-Server für die Verifizierung des securPharm-Codes nicht erreichbar.
Dies hat zur Folge, dass an den Kassenplätzen und beim Wareneingang die Buchung des securPharm-Codes nicht vorgenommen werden kann.

Bitte inaktivieren Sie im Programm A01.1 (Verkauf -> securPharm -> Parameter) die securPharm-Schnittstelle durch einen Klick auf die Schaltfläche
 „Die securPharm-Schnittstelle ist AKTIV“.
(Programm ist chefcodiert).

Danach beenden Sie an allen Arbeitsplätzen das GAWIS-Programm und starten den Hauptrechner (Server) einmal neu.

Wir versuchen zurzeit den Parameter über unseren automatischen Update-Dienst zu deaktivieren.

Wir werden Sie über die Sachlage weiter informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr ADV-Team

Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V

Die Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V wurde mit der Preisänderung zum 01.02.2020 in GAWIS umgesetzt.

Im AutIdem Fenster werden bei der Ermittlung der vier preisgünstigsten Artikel die außer Handel Artikel nicht mehr berücksichtigt, dadurch kann sich die Preislinie verschieben.

Ihr ADV-Team

Automatischer Belegdruck

Mit den Änderungsdiensten zum 15.01.2020 haben wir Änderungen zum automatischen Belegdruck vorgenommen:

  • neue Funktion zum Druck vom Patientenbon
  • bei fakturierten Aufträgen kein automatischer Belegdruck

Eine genaue Beschreibung befindet sich im Anhang.

Die Änderung wird durch das Verarbeiten der ABDA-Datenbankinformationen zum 14.01.2020 aktiviert.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2020/01/Beschreibung-Änderungen-zum-200115.pdf

Ihr ADV-Team

Änderungen zum 01.01.2020 und Löschen der Befreiungen

Sehr geehrte Anwenderin, Sehr geehrter Anwender,

das Jahr neigt sich dem Ende. Wir wünschen Ihnen, Ihrem Team und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2020.

Es gibt Neuigkeiten zum 01.01.2020, die wir Ihnen mitteilen möchten:

Detailinfos finden Sie in den beigefügten Dokumenten (Voraussetzung ist die Version 3.59).

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2019/12/Aushang-Aktuelles-01012020.pdf

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2019/12/Beschreibung-Aktuelles-01012020.pdf

Gesetz zum Schutz vor Manipulation

Zum 01.01.2020 gelten mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen“ (§146a Abgabenordnung) neue Verpflichtungen. Der Einzelhandel ist dann unter anderem verpflichtet, seinen Kunden bei jedem Verkaufsvorgang einen Kassenbeleg auszudrucken.

Die Änderungen für die Software werden mit den Änderungsdiensten zum 01.01.2020 automatisch in GAWIS aktiviert. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Team, welche Arbeitsabläufe sich ändern. Voraussetzung ist die Version 3.59, die sich gerade im Versand befindet. Bitte achten Sie auf die Hinweismeldung und planen den Termin zum Einlesen der Version. Um einen unkomplizierten Ablauf zum Jahreswechsel zu erreichen, bitten wir Sie, den Server nach der Datensicherung am 31.12.2019 nicht herunterzufahren.

Umfangreiche Änderungsdienste durch höhere Apothekenhonorare

Es wurden höhere Apothekenhonorare zum 01.01.2020 beschlossen:

  • Die BTM-Gebühr erhöht sich von 2,91€ auf 4,26€. Die Änderung erfolgt automatisch zum Stichtag durch das Verarbeiten der Preisänderungsdaten.
  • Der Wert des Zuschlags für Rx-Artikel für den ANSG-Notdienstfond erhöht sich von 0,16€ auf 0,21€ zzgl. MwSt. Dadurch ergibt sich für alle Rx-Artikel ein neuer Verkaufspreis, der automatisch durch die Preisänderung im Artikelstamm eingepflegt wird.

Bitte beachten Sie dies für den Druck der Preisänderungslisten und -etiketten.

Befreiungen löschen

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Befreiungen der Patienten zum Jahreswechsel auslaufen. Bei der Eingabe eines befreiten Patienten erscheint ab dem 01.01.2020 eine entsprechende Hinweismeldung.

In der Anlage erhalten Sie eine Beschreibung, um die Befreiungen der Patienten zu ändern oder zu löschen.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2019/12/Löschen-der-Befreiung_2019.pdf

Terminplan Änderungsdienst

Eine Übersicht der Termine zu den Änderungsdiensten (z.B. Preisänderung) für das Jahr 2020 fügen wir ebenfalls bei.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2019/12/Termine-2020-Preisänderung-für-Kunden.pdf

Mit freundlichen Grüßen und einen guten Start in das Jahr 2020 wünscht Ihnen allen

Ihr ADV-Team

Ergänzungen Rahmenvertrag

Sehr geehrte Anwender, Sehr geehrte Anwenderin,

durch den Änderungsdienst vom 15.09.2019 haben wir Ihnen im Bereich des Kassenprogramms Änderungen in der Darstellung übermittelt.

Die Änderungen sind in folgendem Dokument beschrieben.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2019/09/Änderungen_Rahmenvertrag_190915.pdf

Ihr ADV Team

Erreichbarkeit Mailbox

Sehr geehrte Anwenderin, Sehr geehrter Anwender,

aufgrund eines technischen Problems mit unserer Telefonanlage (Deutsche Telekom) werden Sie bei hohem Gesprächsaufkommen zur Zeit bedauerlicherweise nicht immer zuverlässig auf die Mailbox umgeleitet. Die Störung ist bei der Telekom gemeldet und man arbeitet dort an der Behebung des Problems. Wir bitten um Ihr Verständnis. Alternativ können Sie uns per Fax (0208/6900318) oder per Mail (hotline@apo-edv.de bzw. technik@apo-edv.de) erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Adv-Team

Verfügbarkeitsprotokoll

Aufgrund der Änderungen des Rahmenvertrags zum 01.07.2019 wurde das Protokoll zur Verfügbarkeitsabfrage um erforderliche Angaben und Filtermöglichkeiten ergänzt. Die Speicherung der durchgeführten Verfügbarkeitsabfragen erfolgt automatisch. Bei Bedarf kann ein Ausdruck nach vorgegebener Selektion erfolgen.

Die Beschreibung zu den Änderungen erhalten Sie über das beigefügte Dokument:

Angaben zum Kassenauftrag wurden ergänzt, die Filtermöglichkeiten und der Druck sind um notwendige Angaben erweitert worden.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2019/07/Änderungen_Verfügbarkeitsabfrage_Rahmenvertrag.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team