Phoenix Angebote

Sehr geehrte Anwender:innen,

Der Großhandel Phoenix AG hat uns mitgeteilt, dass es zum 01.06.2022 Änderungen einiger Angebote gibt.

Hierbei handelt es sich um Namensänderungen und um neue Angebote.

Durch das GAWIS Online Update wurden die Änderungen / Ergänzungen in die Software mit dem Änderungsdienst zum 01.06.2022 automatisch eingebunden.

Bei den Angeboten, bei denen sich lediglich der Name ändert, müssen Sie keinerlei Änderungen vornehmen, da das neue Angebot über den gleichen Parameter eingelesen werden kann.

Änderung Angebotsnamen:

  • PHOENIX GTA -> PHOENIX 1   (Parameter 325)
  • PHOENIX PRISMA (ohne Bindestrich)-> PRISMA 201 (Parameter 15, 226, 343)

Erhält die Apotheke eines der neuen Angebote, muss eine Zuordnung des Lieferanten Phoenix zu dem entsprechenden Angebotsparameter erfolgen. Das Einstellen von neuen Angebotsparametern erfolgt im Programmbereich „kaufmännische Information“, „Import Angebotsdaten“ (F06), über den Auswahlpunkt „Parameter“ und anschließend über die Schaltfläche „Neu“. Nach Auswahl des Lieferanten wird der Parameter entsprechend der unten aufgeführten Liste ausgewählt und gespeichert.

Pro Lieferantenadresse kann ein Angebotstyp zugeordnet werden. Sollten Sie eine Kombination aus mehreren Angeboten von Phoenix erhalten, muss ein weiterer Lieferant als Adresse angelegt werden, bevor der Angebotstyp hinzugefügt werden kann.

Übersicht der neuen Phoenix Angebote:

  • PRISMA 212    – Parameter 342
  • PRISMA 202    – Parameter 344
  • PRISMA 203    – Parameter 345
  • PRISMA 205    – Parameter 346
  • PRISMA 206    – Parameter 347
  • PRISMA 208    – Parameter 348
  • PRISMA 209    – Parameter 349
  • PRISMA 222    – Parameter 350
  • PRISMA 225    – Parameter 351
  • PRISMA 228    – Parameter 352

Keine Änderung bei folgenden Phoenix Angeboten:

  • PHOENIX deine Apotheke – Parameter 228
  • PHOENIX P/S (MVDA) – Parameter 62

Die Angebote erhalten Sie wie bisher über den Download von der Ihnen bekannten Webseite von Phoenix.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV – Team

Änderung der Preisangabenverordnung

Sehr geehrte Anwender: innen,

zum 28.05.2022 tritt eine Änderung der Preisangabenverordnung in Kraft. Der Grundpreis ist, wie schon bisher vorgegeben, klar erkennbar und gut lesbar für die Kunden anzubringen. Neu geregelt ist, dass der Grundpreis bezogen auf 1 Kilogramm/1 Liter anzugeben ist. Ausgenommen bleiben Kleingebinde (Packungen/Gefäße mit einem Inhalt von weniger als 10 g und 10 ml). Bei diesen kann auf die Angabe vom Grundpreis verzichtet werden. Wenn der Grundpreis angegeben wird, muss die Angabe auf 1 kg/1 l erfolgen. Bei Packungen mit genau 10 g/10 ml ist der Grundpreis ebenfalls bezogen auf 1 kg/1 l anzugeben.

Im GAWIS haben Sie bereits die Möglichkeit, den Grundpreis auf verschiedenen Etiketten (u.a. Preisetikett, Regaletikett) anzugeben, wenn das Etikett entsprechend designt wurde. Mit dem Preisänderungsdienst zum 15.05.2022 wird ein Update installiert, dass die Angabe zum Grundpreis automatisch nach Vorgabe der neuen Preisangabenverordnung auf den vorhandenen Etiketten anpasst (Kilogramm bzw. Liter).

Wir bitten Sie, auf Ihren Etiketten zu überprüfen, ob die Angabe bereits aufgedruckt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte in der Hotline (0208/6900315 oder per Mail hotline@apo-edv.de), um das Feld ergänzen zu lassen. Anwender, die Ihre Etiketten nicht über GAWIS drucken, sollten darauf achten, den Grundpreis entsprechend den Vorgaben auszuweisen. Bei Interesse an der Artikeletiketten-Software wenden Sie sich bitte an Ihren Apothekenberater.

Des Weiteren kann der Grundpreis auf dem Bon eingefügt werden. Dies erfolgt über die Änderung der Kassenparameter (A07.3 Bondruck Punkt 8 „Grundpreis auf dem Bon“) .

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Update Sonderrezepturen

Sehr geehrte Anwender: innen,

mit einem Software Update haben sie eine Änderung zur Taxation für Sonderrezepturen erhalten. Es sind einige Änderungen und Ergänzungen für sie eingefügt worden.

Bitte entnehmen Sie der beigefügten Beschreibung alle Details und informieren sie die zuständigen Mitarbeiter:innen.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2022/05/3.61-A07.1_Sonderrezepturen.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Informationen zum 01.05.2022 – Compensan ® Einzelimport

Sehr geehrte Anwender: innen,

wie der Deutsche Apotheken Verband e.V. (DAV) bereits angekündigt hat, erfolgt die Abrechnung des Einzelimportes Compensan ® (Ersatz für Substitol ®) ab 01.05.2022 nicht mehr über die Sonder-PZN Auseinzelung (PZN 2567053).

Für die Abrechnung ab 01.05.2022 wurden folgende Artikel im Artikelstamm eingefügt:

17716636 Compensan 100 mg    1 Retardtablette

17716671 Compensan 200 mg    1 Retardtablette

17716694 Compensan 300 mg    1 Retardtablette

Die verordnete Menge der jeweiligen Stärke wird über die vorherige Angabe der Menge im Kassenprogramm angegeben. Anschließend erfolgt die Abfrage des Einzelpreises pro Tablette. Nach dem Bestätigen der Preisabfrage wird der Artikel im Kassenprogramm mit dem Gesamtpreis angezeigt und berechnet.

Durch einen Klick auf die Schaltfläche „Preis“ muss die Zuzahlung manuell im Fenster angegeben werden. Die Zuzahlung berechnet sich bei einem gebührenpflichtigen Rezept aus dem Zeilenwert und beträgt 10 %, das heißt mindestens 5,00 €, maximal 10,00 €.

Beispiel:

Verordnet sind 25 Compensan® Retardtabletten à 200 mg und 10 Compensan® Retardtabletten à 300 mg. Die Bedruckung auf dem Rezept resultiert wie folgt:

1. Rezeptzeile: PZN = 17716671; Mengenfaktor = 25; Taxe = vereinbarter Preis (Gesamtbetrag aller abgegebenen Retardtabletten dieser Wirkstärke)

 2. Rezeptzeile: PZN = 17716694; Mengenfaktor = 10; Taxe = vereinbarter Preis (Gesamtbetrag aller abgegebenen Retardtabletten dieser Wirkstärke)

3. Rezeptzeile: BTM-Gebühr

Hintergrund ist, dass der Faktor gewöhnlich einen Packungsbezug herstellt (Faktor 1 = 1 ganze Packung), in den o.g. Fällen der Faktor aber die Anzahl der verordneten Retardtabletten widerspiegelt.

Die Berechnung der Zuzahlung muss in den o.g. Fällen seitens der Apotheken manuell – entsprechend der Regeln für Einzelimporte – erfolgen und auf die Verordnung aufgetragen werden. Die Apotheken sind darüber informiert, dass die Apothekensoftware hierbei nicht unterstützen kann.

Der GKV-Spitzenverband hat sich für die kurzfristige Einführung der oben angegebenen SonderPZN bereit erklärt, für Compensan®-Verordnungen auf die Bedruckung des Hash-Codes sowie auf die Lieferung von Z-Daten zu verzichten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV – Team

Informationen zum 01.04.2022

Sehr geehrte Anwender: innen,

wir möchten Ihnen folgende Informationen übermitteln:

Erweiterung der ABDA-PlusX Daten

Mit dem Änderungsdienst werden im Bereich der fertigarzneimittelbezogenen Dokumente neben Fachinformationen, Gebrauchsinformationen, Rote-Hand-Briefen, Informationsbriefen sowie beauftragten und behördlich genehmigten Schulungsmaterialien ab 01.04.2022 auch Dokumente für Diätetika und Medizinprodukte der modernen Wundversorgung erstmalig ausgeliefert. Die Anzeige der Dokumente erfolgt innerhalb der ABDA-Datenbank-Information über Symbole in der oberen Bildleiste.

Eine Selektion der Artikel, die diese neuen Dokumente beinhalten wurde innerhalb der ABDA-Datenbank (E15.1) eingefügt. Die Auswahl erfolgt durch einen Klick auf die Schaltfläche „Dokumente“ und Markieren des jeweiligen Kriteriums z.B. Diätetikum

Änderung der Festbeträge

Änderungen im Bereich der Festbeträge wurden zum 01.04.2022 definiert. Dies erfolgt automatisch mit der Verarbeitung der Preisänderungsdaten zum Stichtag.

Bitte beachten Sie, dass der Preisänderungsdienst zum 01.04.2022 dadurch sehr viele Artikel ändert und damit die Listen und der Druck der Etiketten entsprechend umfangreich sind.

DEMIS-Portal

Sie haben die Möglichkeit das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem (DEMIS) zur Weiterleitung meldepflichtiger Krankheiten von jedem Arbeitsplatz an dem GAWIS installiert ist aufzurufen. Voraussetzung hierfür ist die Anbindung Ihrer Apotheke an die Telematikinfrastruktur (TI).

Über folgenden Link gelangen Sie direkt zum DEMIS-Portal:

https://portal.demis.rki.de

Sollte nach Anklicken des Links keine Weiterleitung zum DEMIS-Portal erfolgen, so wenden Sie sich bitte an unsere Technische Hotline unter der Rufnummer: 0208/6900314 oder per Mail an technik@apo-edv.de .

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV – Team

neues Rezepturmodul für Sonderrezepturen

Sehr geehrte Anwender:innen,

mit einem Software Update haben sie eine neue Rezepturtaxation für Sonderrezepturen erhalten.

Das neue Rezepturmodul wurde integriert, um eine einfache Eingabemöglichkeit der Bestandteile für Sie zu schaffen. Dieses Modul verbindet die Rezepturtaxation mit dem Kassenprogramm und erzeugt, wenn erforderlich, einen Hash-Wert, der zu jeder Rezeptur über die ApoTI- / FiveRx – Schnittstelle an Ihr Rechenzentrum geliefert wird.

In dieser Version wird das Rezepturmodul zunächst nur für die Berechnung von Cannabis-Rezepturen, Substitutionen und Auseinzelungen ausgeliefert. In einer späteren Version erfolgt die Rezepturtaxation auch für alle Rezepturen im herkömmlichen Sinn.

Weitere Informationen entnehmen Sie der beigefügten Beschreibung oder den Videos zu den Beispiel-Rezepturen.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2022/03/3.61-A07.1-Kasse-Sonderrezepturen.pdf

https://youtube.com/playlist?list=PLoNgObRdOHD6HHd_Dq5lVtyzwSnO7h4bm

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV Team

Sonderbeleg „Selbsterklärung“ pharmazeutische Dienstleistungen

Sehr geehrte Anwender:innen,

von Ihrem Rechenzentrum werden Sie im Moment aufgefordert, den Sonderbeleg für die „Selbsterklärung“ für den Zeitraum 15.-31.12.2021 einzureichen.

Da dies eine einmalige Angabe nur für den Dezember 2021 ist. Bitten wir Sie diesen Beleg per Hand auszufüllen.

Die Anzahl der abgegebenen Packungen finden Sie im Programm Auswertung Verkauf G10.1.

Das Programm kann in der Regel nur von berechtigten Personen ausgeführt und die Zahl ermittelt werden.

Hier eine kurze Beschreibung der Vorgehensweise:

  • G10.1 Auswertung Verkauf auswählen
  • Zeitraum 15.12.2021 – 31.12.2021 einstellen
  • ABDA-Kennzeichen (rechte Seite oben) RX anklicken
  • Fenster mit OK bestätigen, um die Auswertung durchzuführen.
  • Die ermittelte Zahl befindet sich auf der ersten Seite – Anzahl Packungen (in unserer Bildschirmmaske sind es 116).
  • Das Rezept muss mit den Angaben der Sonder-PZN 17716547 – Im Feld Betrag wird die Anzahl notiert.
bitte den Wert der „Packungen Gesamt“ – Privat und Grünes Rezept addieren (Beispiel 107 + 9 = 116)

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Preisänderungsdienst zum 01.02.2022

Sehr geehrte Anwender:innen,

die Preisänderung zum 01.02.2022 ist sehr umfangreich.

Bitte beachten Sie, dass abhängig vom Warenlager, die Protokoll- und Etikettendrucke entsprechend umfangreich sein können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Löschen Befreiungen

Sehr geehrte Anwender:innen,

wie in den letzten Jahren, laufen die Befreiungen der Patienten am 31.12. aus.

Um die abgelaufenen Befreiungen aus der Patientendatei aktiv zu entfernen, erhalten Sie eine Beschreibung, mit deren Hilfe alle Befreiungen gelöscht werden können.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2021/12/Loeschen-der-Befreiung_2021.pdf

Wir wünschen allen unseren Anwender:innen und dem gesamten Apothekenteam einen guten Start in das Jahr 2022 und freuen uns weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Erhöhung der Festbeträge zum 15.12.2021


Sehr geehrte Anwender:innen,

zum 15.12.2021 werden die Festbeträge durch den Änderungsdienst bei allen

Arzneimitteln, die einen Festbetrag haben, erhöht.

Dieses geschieht automatisch mit der Verarbeitung der Preisänderungsdaten zum

Stichtag.

Bitte beachten Sie, dass der Preisänderungsdienst zum 15.12.2021 dadurch sehr viele

Artikel ändert und damit die Listen und der Druck der Etiketten entsprechend

umfangreich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV – Team