Rahmenvertrag ab 01.07.2019

Änderungen zum Rahmenvertrag in GAWIS

Ab dem 01.07.2019 wird der neue Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V in Kraft treten.

Dazu wurden einige Änderungen im GAWIS vorgenommen, die automatisch ab dem 01.07.2019 mit der Version 3.58 aktiviert werden.

Die Beschreibung zu den Änderungen erhalten Sie über das beigefügte Dokument.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2019/06/Rahmenvertrag_01.07.2019.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV – Team

Änderungsdienst 01.04.2019

Die Neufassung der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach §300 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch – Technischen Anlage 1 wird zum 01.04.2019 gültig.

In dieser Änderung werden zu den bereits vorhandenen Sonder-Pharmazentralnummern neue hinzugefügt. Des Weiteren erhalten alle Sonder-PZNs eine Information zu den MwSt.-Sätzen.

Mit dem Änderungsdienst zum 01.04.2019 werden alle neuen Sonder-PZNs und die  MwSt.-Angaben aller Sonder-PZNs in den Artikelstamm automatisch eingepflegt.

Sonderkennzeichen für die gleiche Funktion können zukünftig mit verschiedenen MwSt.-Sätzen gelistet sein. Mögliche Abkürzungen in der Bezeichnung können dazu führen, dass eigentlich gleichnamige Sonderkennzeichen nicht untereinander gelistet sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV – Team

Änderungsdienst 01.02.2019

Sehr geehrte Anwenderin, Sehr geehrter Anwender,

der Änderungsdienst zum 01.02.2019 ist sehr umfangreich, da Artikel-Informationen für securPharm bereits ausgeliefert werden.

Durch das Hinzufügen dieser Kennzeichnung kann das Einlesen und Bearbei-ten der Preisänderung länger dauern.

Wir bitten darum, dass Sie Ihren Server für die Änderungsdienste auf jeden Fall nicht ausschalten, damit die Preisänderung in der Nacht verarbeitet werden kann.

Bitte beachten Sie, dass sowohl die Preisänderungsprotokolle als auch der Etikettendruck zur Preisänderung dadurch umfangreicher ausfallen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV – Team

Vorabinformation für securPharm

Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender,

auf Grund unserer bisherigen Erkenntnisse haben wir einige Informationen zu securPharm für Sie zusammengefasst.

In der beigefügten Beschreibung erklären wir einleitend, worum es bei securPharm geht. Anschließend haben wir Arbeitsabläufe der Apotheke, welche von securPharm betroffen sind und die dazugehörenden Programmänderungen beschrieben. Bitte machen Sie sich mit Ihrem Team Gedanken über die Anpassung der Arbeitsabläufe in Ihrer Apotheke.

Wichtig: Diese Zusammenstellung dient als Vorabinformation nach jetzigem Informationsstand. Bitte bedenken Sie, dass sich der Ablauf mit securPharm zunächst einspielen muss. Somit sind nicht alle Fragen sofort zu beantworten. Erst ab dem 09.02.2019 ist der securPharm-Server für den Echtbetrieb freigeschaltet.

Das Informationsschreiben befindet sich im Anhang oder kann über unsere Internetseite (www.apo-edv.de) im Anwenderbereich unter „ADV informiert“ heruntergeladen werden.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2019/01/securPharm-Vorabinfo.pdf

Die endgültigen Programmanpassungen werden mit der Version 3.57 an die Apotheken ausgeliefert. Die Auslieferung erfolgt als automatisches Versionsupdate, spätestens Anfang Februar. Mit der Version erhalten Sie wie üblich eine ausführliche Beschreibung zu den Änderungen der Programmmodule. Voraussetzung zum Einlesen der Version 3.57 ist die Version 3.56, diese wurde bereits an alle Anwender ausgeliefert. Bitte prüfen Sie anhand des Versionsstands Ihres GAWIS-Systems im Hauptmenü unten rechts, ob die Installation bei Ihnen bereits erfolgt ist. Falls nicht, bitte zeitnah einlesen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Preise neue Hilfstaxe und Löschen Befreiung zum 01.01.2019

 

Sehr geehrte Anwenderin, Sehr geehrter Anwender,

das Jahr neigt sich dem Ende. Wir wünschen Ihnen, Ihrem Team und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2019.

Es gibt Neuigkeiten, die wir Ihnen zum 01.01.2019 mitteilen möchten:

Hilfstaxe

Zum 01.01.2019 gelten neue marktgerechte Preise für die Taxierung von Stoffen und Gefäßen nach der Hilfstaxe. Der DAV und der GKV Spitzenverband haben die neuen Anlagen 1 und 2 zur Hilfstaxe festgelegt. Die Daten werden wie eine Preisänderung, automatisch zum 01.01.2019 in GAWIS eingelesen.

Detailinfos zur Verarbeitung der Daten und weitere Informationen finden Sie in der beigefügten Beschreibung Hilfstaxe 2019.

Befreiung löschen

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Befreiungen der Patienten zum Jahreswechsel auslaufen. Bei der Eingabe eines befreiten Patienten erscheint ab dem 01.01.2019 eine entsprechende Hinweismeldung.

In der Anlage erhalten Sie eine Beschreibung, um die Befreiungen der Patienten zu ändern oder zu löschen.

Löschen der Befreiung 2018

Terminplan Änderungsdienst

Eine Übersicht der Termine zu den Änderungsdiensten (z.B. Preisänderung) für das Jahr 2019 fügen wir ebenfalls bei.

Termine 2019 Preisänderung für Kunden

Mit freundlichen Grüßen und einen guten Start in das Neue Jahr wünscht Ihnen allen

Ihr ADV-Team

Hinweise zur Version 3.56 – securPharm

Sehr geehrte Anwenderin, Sehr geehrter Anwender,

am 09. Februar 2019 tritt securPharm in Kraft. Die pharmazeutischen Hersteller und Importeure werden dann verschreibungspflichtige Produkte mit einem 2D-Code versehen. Jede Packung erhält dann eine eigene Seriennummer in dem 2D-Code, über den die Packung auf einem zentralem securPharm-Server verwaltet wird. Die Packungen können über den 2D-Code verifiziert (geprüft) werden und müssen von den Apotheken bei der Abgabe an einen Endverbraucher ausgebucht werden. Die Packungen, die vor Februar 2019 produziert wurden und keinen oder einen fehlerhaften 2D-Code enthalten, dürfen weiterhin verkauft werden.

Sie müssen Ihre Apotheken für das securPharm-Verfahren bei der NGDA (www.ngda.de) registrieren. Nach der Prüfung der notwendigen Unterlagen erhält die Apotheke Anmeldedaten (Benutzer und PIN) per Post zugeschickt. Mit diesen Zugangsdaten kann die Apotheke dann ein sogenanntes Zertifikat in die Software importieren. Dadurch hat die Apotheke alle technischen Voraussetzungen für die securPharm-Abläufe geschaffen.

ACHTUNG: Die NGDA hat darauf hingewiesen, dass sie eine rechtzeitige Freischaltung des securPharm-Zugangs nur für die Apotheken gewährleisten kann, deren Unterlagen für die Registrierung bis zum 17.12.2018 bei der NGDA eingetroffen sind.

Allgemeine nicht softwarespezifische Fragen zu securPharm, Anmeldung bei der NGDA etc., richten Sie bitte an Ihre Standesvereinigung.

Ab der 51. KW stellen wir Ihnen das Software-Update der Version 3.56 bereit, mit dem das securPharm-Zertifikat in GAWIS importiert werden kann.

Mit der Version 3.56 erhalten Sie nicht nur Software Änderungen, sondern auch ein Update der Caché-Datenbank.
Aus diesem Grund erfolgt bei dieser Version kein komplett automatisiertes Update. D.h. das Einlesen am Server muss manuell gestartet werden. Die Nebenplätze aktualisieren sich wie gewohnt automatisch durch die GAWIS Anmeldung.

Die Anpassung der GAWIS-Programme zur securPharm-Bearbeitung (z.B. Verifikation im Wareneingang, Abbuchung im Programm) wird mit der Version 3.57 rechtzeitig erfolgen.
In den nächsten Wochen erhalten Sie von uns ein Informationsschreiben, indem auf Abläufe bezüglich der securPharm-Bearbeitung in GAWIS eingegangen wird.

So erkennen Sie, dass für Ihre Apotheke das Software-Update 3.56 bereitsteht:

– Im GAWIS-Hauptmenü erscheint oben rechts eine Sprechblase , über die Sie Informationen zur Version 3.56 erhalten. Eine detaillierte Versionsbeschreibung erhalten Sie über die Schaltfläche Beschreibungen.

– Auf dem Desktop am Server/ Hauptrechner finden Sie nach dem Download ein Stern-Symbol . Durch Anwählen des Symboles wird das Update der Version 3.56 gestartet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender,

sicherlich haben Sie sich schon mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschäftigt. Hierzu erhalten Sie Anfang Mai von uns eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung. Diese Vereinbarung ist notwendig, damit wir Ihr GAWIS-System pflegen und warten können.

Wir möchten Sie bitten, sich die Unterlagen bei Erhalt durchzulesen und uns anschließend beide Formulare gegengezeichnet zurückzusenden. Sie erhalten dann umgehend ein von uns gegengezeichnetes Exemplar für Ihre Unterlagen zurück.

Für Ihre Patienten mit Kundenkarten erhalten Sie zeitgleich einen Vorschlag für die Einwilligungserklärung zur Datenspeicherung, den Sie bitte mit Ihrem Datenschutzbeauftragten bzw. Anwalt abstimmen, da wir trotz sorgfältiger Recherchen keine Gewähr oder Verantwortung für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit übernehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV – Team

Löschen der Befreiungen in der Patientendatei

Sehr geehrte(r) Anwender(in),

das Jahr neigt sich dem Ende. Wir wünschen Ihnen und Ihrem Team ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2018.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Befreiungen der Patienten zum Jahreswechsel auslaufen. Bei der Eingabe eines befreiten Patienten erscheint ab dem 01.01.2018 eine entsprechende Hinweismeldung.

In der Anlage erhalten Sie eine Beschreibung, um die Befreiungen der Patienten zu ändern oder zu löschen.

Löschen der Befreiung 2017

Eine Übersicht der Termine zu den Änderungsdiensten (z.B. Preisänderung) für das Jahr 2018 fügen wir ebenfalls bei.

Termine 2018 Preisänderung

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

AMVSG Ergänzung: T-Rezept Sonderpharmazentralnummer

 

Sehr geehrte Anwenderin, Sehr geehrter Anwender,

wie wir vor einigen Tagen mitgeteilt haben, sind die Änderungen des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurde nun eine neue Sonder-PZN (6460688) zur Bedruckung der Dokumentationsgebühr für T-Rezepte festgelegt. In Form eines Sonder-Updates wurde diese nun in die GAWIS-Software integriert.

Wir weisen darauf hin, dass Uneinigkeit herrscht zwischen den GKV-Spitzenverbänden und dem DAV, falls mehrere Chargen abgegeben werden. Nach Ansicht des DAV kann die Gebühr pro zu dokumentierender Charge erhoben werden, nach Auffassung einzelner Krankenkassen nur einmal pro Rezept. Bitte klären Sie die Abrechnung z.B. mit Ihrem Apothekerverband.

Änderung der Gebühr bei mehreren Chargen:

Nach dem Verkauf des Artikels mit verordneter Menge wird der Wert der Gebühr anhand der zu dokumentierenden Chargen manuell über die Schaltfläche Preis erfasst. Es erscheint folgende Maske:Um die Anzahl zu erhöhen, wird auf das + Symbol neben der Gebühr geklickt. Anschließend wird das Rezept mit entsprechendem Faktor bedruckt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

AMVSG – Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz

Sehr geehrte Anwenderin, Sehr geehrter Anwender,

nach derzeitigem Kenntnisstand wird das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) heute veröffentlicht und tritt somit in weiten Teilen am 13.5.2017 in Kraft.

Leider ist den Softwarehäusern erst am 10.5.2017 nachmittags seitens der ABDATA mitgeteilt worden, dass abweichend von der bis dahin zum Stichtag zu erwartenden Vorgehensweise, das Sonderkennzeichen 06460688 auf das T-Rezept zu drucken ist. Dies bedingt auf unserer Seite eine erneute Programmänderung, die seriös nicht bis zum Stichtag fertigzustellen, geschweige denn an alle Anwender auszuliefern ist.

Sie erhalten daher zunächst pünktlich zum 13.5. per Online-Update das Softwareupdate mit allen bis gestern zu erwartenden Änderungen (Erhöhung der BTM-Gebühr, Änderung der Rezepturzuschläge).

In den nächsten 5-10 Tagen werden wir dann ein weiteres Update ausliefern, mit dem auch die Bedruckung der T-Rezepte mit dem neuen Sonderkennzeichen ermöglicht wird. Wir empfehlen, die T-Rezepte zunächst nicht zu bedrucken und dies erst nach Erhalt des 2.ten Updates nachzuholen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV – Team