Änderungsdienst 01.04.2019
Die Neufassung der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach §300 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch – Technischen Anlage 1 wird zum 01.04.2019 gültig.
In dieser Änderung werden zu den bereits vorhandenen Sonder-Pharmazentralnummern neue hinzugefügt. Des Weiteren erhalten alle Sonder-PZNs eine Information zu den MwSt.-Sätzen.
Mit dem Änderungsdienst zum 01.04.2019 werden alle neuen Sonder-PZNs und die MwSt.-Angaben aller Sonder-PZNs in den Artikelstamm automatisch eingepflegt.
Sonderkennzeichen für die gleiche Funktion können zukünftig mit verschiedenen MwSt.-Sätzen gelistet sein. Mögliche Abkürzungen in der Bezeichnung können dazu führen, dass eigentlich gleichnamige Sonderkennzeichen nicht untereinander gelistet sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ADV – Team