Änderungsdienst 01.04.2019

Die Neufassung der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach §300 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch – Technischen Anlage 1 wird zum 01.04.2019 gültig.

In dieser Änderung werden zu den bereits vorhandenen Sonder-Pharmazentralnummern neue hinzugefügt. Des Weiteren erhalten alle Sonder-PZNs eine Information zu den MwSt.-Sätzen.

Mit dem Änderungsdienst zum 01.04.2019 werden alle neuen Sonder-PZNs und die  MwSt.-Angaben aller Sonder-PZNs in den Artikelstamm automatisch eingepflegt.

Sonderkennzeichen für die gleiche Funktion können zukünftig mit verschiedenen MwSt.-Sätzen gelistet sein. Mögliche Abkürzungen in der Bezeichnung können dazu führen, dass eigentlich gleichnamige Sonderkennzeichen nicht untereinander gelistet sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV – Team