Rahmenvertrag ab 01.07.2019
Änderungen zum Rahmenvertrag in GAWIS
Ab dem 01.07.2019 wird der neue Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V in Kraft treten.
Dazu wurden einige Änderungen im GAWIS vorgenommen, die automatisch ab dem 01.07.2019 mit der Version 3.58 aktiviert werden.
Die Beschreibung zu den Änderungen erhalten Sie über das beigefügte Dokument.
https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2019/06/Rahmenvertrag_01.07.2019.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ADV – Team