Rahmenvertrag ab 01.07.2019

Änderungen zum Rahmenvertrag in GAWIS

Ab dem 01.07.2019 wird der neue Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V in Kraft treten.

Dazu wurden einige Änderungen im GAWIS vorgenommen, die automatisch ab dem 01.07.2019 mit der Version 3.58 aktiviert werden.

Die Beschreibung zu den Änderungen erhalten Sie über das beigefügte Dokument.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2019/06/Rahmenvertrag_01.07.2019.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV – Team