AMVSG – Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz

Sehr geehrte Anwenderin, Sehr geehrter Anwender,

nach derzeitigem Kenntnisstand wird das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) heute veröffentlicht und tritt somit in weiten Teilen am 13.5.2017 in Kraft.

Leider ist den Softwarehäusern erst am 10.5.2017 nachmittags seitens der ABDATA mitgeteilt worden, dass abweichend von der bis dahin zum Stichtag zu erwartenden Vorgehensweise, das Sonderkennzeichen 06460688 auf das T-Rezept zu drucken ist. Dies bedingt auf unserer Seite eine erneute Programmänderung, die seriös nicht bis zum Stichtag fertigzustellen, geschweige denn an alle Anwender auszuliefern ist.

Sie erhalten daher zunächst pünktlich zum 13.5. per Online-Update das Softwareupdate mit allen bis gestern zu erwartenden Änderungen (Erhöhung der BTM-Gebühr, Änderung der Rezepturzuschläge).

In den nächsten 5-10 Tagen werden wir dann ein weiteres Update ausliefern, mit dem auch die Bedruckung der T-Rezepte mit dem neuen Sonderkennzeichen ermöglicht wird. Wir empfehlen, die T-Rezepte zunächst nicht zu bedrucken und dies erst nach Erhalt des 2.ten Updates nachzuholen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV – Team