Änderungen Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz

Im April 2017 wurden die Änderungen des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes beschlossen. Diese werden gültig, nachdem sie im Bundesanzeiger veröffentlich werden:

  • Arbeitspreise der Rezepturen werden um 1 Euro erhöht
  • Fixzuschlag für Rezepturen, die auf Rezept verordnet werden (8,35 Euro), außerdem wird der Apothekenabschlag auf 1,77 Euro festgelegt
  • Die BTM-Gebühr wird von 0,26 Euro auf 2,91 Euro erhöht und ist auch für T-Rezepte gültig

Über ein Programmupdate mit den Änderungsdiensten wurden die Programme vorbereitend ausgeliefert. Aus diesem Grund sieht man bereits Änderungen im Rezepturprogramm (Angabe des Taxier-Preises inkl. Fixzuschlag).

Nachdem die Bekanntgabe im Bundesanzeiger erfolgt ist, werden die Änderungen in der Kasse aktiv geschaltet.