Warnung: Upgrade WINDOWS-10 Betriebssystem

 

Sehr geehrte(r) Anwender(in),

Microsoft bietet, für bestimmte Betriebssystemtypen, bei Registrierung ein kostenloses Upgrade auf das WINDOWS-10 Betriebssystem an, sobald dieses für den Markt freigegeben wird (man vermutet, dass das Ende Juli/Anfang August der Fall sein wird).

Die Upgrade-Meldung erscheint, unseres Wissens nach, bei folgenden Betriebssystemen:

Systemversion                       Upgrade
Windows 7                             ja*
Windows 7 SP1                     ja
Windows 8.1                          ja

* Upgrade nur möglich, wenn SP1 installiert wurde

Dieses Upgrade gilt nur für den Computer, der die Meldung anzeigt. Das so erworbene WINDOWS-10 Betriebssystem kann nicht auf einen anderen Computer installiert werden.

Wir raten Ihnen dringend davon ab, das WINDOWS-10-Upgrade auf Ihren Rechnern zu installieren, bevor Sie die Freigabe dafür von uns erhalten!

Da die endgültige Version von WINDOWS-10 noch nicht verfügbar ist, haben wir keine Möglichkeit final zu testen, ob alle GAWIS Programme unter WINDOWS-10 laufen. Vorher können wir auch nicht sicher sein, dass alle, für die von Ihnen eingesetzte Hardware, benötigten Treiber unter WINDOWS-10 verfügbar sind.

Ungeachtet dieser Tatsache raten wir Ihnen auf jeden Fall sicherzustellen, dass alle auf dem Rechner vorhandenen Betriebssystem, Programme und Daten wiederhergestellt werden können, falls eine Neuaufbereitung des Rechners durch Probleme beim Upgrade notwendig sein sollte.

Eventuell notwendige Einsätze unserer Technik, im Zusammenhang mit Problemen durch das Upgrade auf WINDOWS-10, sind kostenpflichtig und weder durch die technische Hotline Gebühr, noch durch Garantieansprüche abgedeckt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr ADV-Team

Auslaufende Befreiungen

 

Sehr geehrte(r) Anwender(in),

das Jahr neigt sich dem Ende. Wir wünschen Ihnen und Ihrem Team ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2015.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Befreiungen der Patienten zum Jahreswechsel auslaufen. Bei der Eingabe eines befreiten Patienten im Kassenprogramm erscheint ab dem 01.01.2015 eine entsprechende Hinweismeldung.

Anbei erhalten Sie eine Beschreibung Löschen der Befreiung 2014, um die Befreiungen der Patienten zu ändern oder zu löschen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr ADV-Team

 

 

Substitutionsausschlussliste

Zur Beachtung!

Substitutionsausschlussliste gilt ab sofort!

Unten aufgeführte Wirkstoffe dürfen ab sofort nicht mehr substituiert werden. Das gilt auch für den Rabattaustausch.

Laut ABData können die dafür nötigen Kennzeichen in den neu aufgenommenen Artikeln erst mit dem Änderungsdienst zum 01.01.2015 zur Verfügung gestellt werden.

Bitte verfolgen Sie hierzu die Pressemitteilungen der einzelnen Institutionen z.B. Apotheke adhoc, Landesapothekerverbände

Betaacetyldigoxin (Tabletten)
Ciclosporin (Lösung zum Einnehmen)
Ciclosporin (Weichkapseln)
Digoxin  (Tabletten)
Digitoxin  (Tabletten)
Levothyroxin-Natrium (Tabletten)
Levothyroxin-Natrium + Kaliumiodid (fixe Kombination)
Phenytoin (Tabletten)
Tacrolimus (Hartkapseln)

 

Das Kennzeichen für den Substitutionsausschluss wurde bereits vor einiger Zeit für zwei Wirkstoffe (Ciclosporin Weichkapseln, Phenytoin Tabletten) vergeben. In der beigefügten Beschreibung ist die Anzeige in GAWIS ersichtlich.

Beschreibung Ausschlussliste

Verfahrensweise Sprechstundenbedarf in Bezug auf das ANSG

Sehr geehrte(r) Anwender(in),

mittlerweile gibt es die ersten offiziellen Stellungnahmen zum ANSG. Der Fall, den wir zu Beginn unserer Programmierarbeiten schon befürchtet haben, ist auch prompt eingetreten. Die Aussagen zur Verfahrensweise beim Sprechstundenbedarf sind konträr.

Aussage 1 ist die, dass beim Sprechstundenbedarf nur die Artikel von der Notdienstabgabe befreit sind, die nicht der AMPreisV unterliegen (z. B. Artikel, die im ABDA Stamm +V stehen), Tierarzneimittel sind und/oder nicht an den Endverbraucher verabreicht oder abgegeben werden. Bei allen Artikeln, die der AMPreisV unterliegen, keine Tierarzneimittel sind und von Ärzten in der Sprechstunde an die Patienten verabreicht oder abgegeben werden, kommt das ANSG zur Anwendung (Notdienstabgabe fällig).

Aussage 2 stellt die Sachlage so dar, dass bei Präparaten, die der AMPreisV unterliegen, keine Tierarzneimittel sind und von Ärzten in der Sprechstunde an die Patienten verabreicht oder abgegeben werden,  das ANSG nicht zur Anwendung kommt (Notdienstabgabe nicht fällig).

Wir wissen nicht, für welche Verfahrensweise Sie sich letztendlich entscheiden. Daher können Sie mit unserer Software beide Varianten wie folgt abbilden.

Variante 1:  Bei Sprechstundenbedarfsartikeln, die der AMPreisV unterliegen, keine Tierarzneimittel sind und von Ärzten in der Sprechstunde an die Patienten verabreicht oder abgegeben werden, kommt das ANSG zur Anwendung (Notdienstabgabe fällig).

Keine Aktivität notwendig. So arbeitet unser Programm.

Variante 2: Bei Sprechstundenbedarfsartikeln, die der AMPreisV unterliegen, keine Tierarzneimittel sind und von Ärzten in der Sprechstunde an die Patienten verabreicht oder abgegeben werden, kommt das ANSG nicht zur Anwendung (Notdienstabgabe nicht fällig).

Setzen Sie bei den Adressen der Ärzte, die Sie mit Sprechstundenbedarf beliefern, das Adresskennzeichen für die „ANSG Abgabefreiheit“.

Wir wissen definitiv nicht, welche Aussage korrekt ist und können Ihnen daher keinen Rat geben, wie Sie mit Sprechstundenbedarf verfahren sollen. Bitte klären Sie das mit Ihren Verbänden.

Es gibt keine Möglichkeit, im Nachhinein die getroffene Zuordnung der Artikel (Notdienstabgabe fällig oder nicht) zu ändern!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV Team

Handling Elvanse als BTM

Das Medikament Elvanse ist mit Wirkung zum 17.07.2013 zum BTM erklärt worden. Die zur korrekten Bearbeitung notwendigen Kennzeichen werden zum 01.08.2013 seitens der ABDA-Änderungsdienste ausgeliefert.

Bitte achten Sie bis zum Änderungsstichtag 01.08.2013 auf die Einhaltung betäubungsmittelrechtlicher Vorgaben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Wichtige Vorbereitungen für GAWIS in Bezug auf das ANSG

Sehr geehrte(r) Anwender(in),

zum 01.08.2013 tritt die Änderung der Arzneimittelpreisspannenverordnung in Bezug auf das ab dann geltende ApothekenNotdienstSicherstellungsGesetz in Kraft.

Mit dem nächsten Servicepack (kann während des laufenden Betriebs eingelesen werden) erhalten Sie Programme, die im Vorfeld einige wichtige Dateiindizierungen in Bezug auf das ANSG durchführen. Diese Programme werden automatisch aktiv, wenn Ihr Computer eine geringe Auslastung hat, sodass Ihr Apothekenbetrieb nicht durch die starke Hauptspeicherbelastung und Plattenaktivität gestört wird.

Diese Dateiindizierungen sollten vor dem Einlesen der Version, mit der die Programmänderungen zum ANSG ausgeliefert werden, beendet sein. Falls nicht, führt die Version 3.40 die restlichen Dateiindizierungen durch – was allerdings eine unter Umständen wesentlich längere Verarbeitungszeit zur Folge haben kann.

Daher sollten Sie das Servicepack 2 zur Version 3.39 möglichst schnell einlesen, denn Anfang der nächsten Woche (30-te KW) beginnen wir mit der Auslieferung der Version 3.40.

Bitte lesen Sie unsere ausführlichen Erläuterungen, die Ihnen mit dem Servicepack zugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Preisänderung zum 01.07.2013 – Hinweis

Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender,

aufgrund neuer Felder in den Artikeln (siehe Versionsbeschreibung zur Version 3.39) ist der Datenumfang der Preisänderung zum 01.07.2013 sehr groß. Bitte bedenken Sie, dass aus diesem Grund auch die Listen und Artikel-Etiketten zur Preisänderung entsprechend umfangreich ausfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

Version 3.39 zum 01.07.2013 – Hinweis

Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender,

obwohl es in der Beschreibung der aktuellen Version 3.39 erstmals nicht explizit erwähnt wird, ist es nach wie vor so, dass die Programmaktualisierungen am Server / Hauptrechner NICHT im laufenden Betrieb durchgeführt werden dürfen, d.h. alle Bildschirme müssen im GAWIS abgemeldet sein.

Aufgrund von Nachfragen noch einmal zur Information:

Die Version 3.39 muss vor dem Bearbeiten des Preisänderungsdienstes zum 01.07.2013  eingelesen sein.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

 

Fehler in der Rezeptbedruckung

Unter Umständen werden Rezepte falsch bedruckt, die nach der Bedruckung eines Rezeptes mit zusammengesetzten Hilfsmitteln (z.B. Stützstrümpfe mit Anziehhilfe)  an der gleichen Kasse erfasst werden.
Betroffen hiervon ist  der Einzelpreis – alle anderen Angaben sind korrekt.  Abrechnungsdaten ab dem 1.5.2013 im Artikelstamm +V können zu diesem Fehler führen.

Bitte kontrollieren Sie daher alle Rezepte, die nach dem 30.04.2013 und vor dem Einlesen dieses  Servicepacks taxiert wurden.

Über nachfolgenden Link können Sie sofort AM SERVER, während des laufenden Betriebes, ein Servicepack einlesen und verarbeiten und somit den Fehler korrigieren:

Servicepack

Vorgehen beim InternetExplorer:
Nachdem der Link angeklickt wurde, öffnet sich folgendes Fenster:

IE_Datei_Ausfuehren

Durch einen Klick auf die Schaltfläche ‚Ausführen‘ wird der Patch eingespielt und der Internet-Browser kann geschlossen werden. Evtl. erfolgt noch eine weitere Sicherheitsabfrage, die ebenfalls durch einen Klick auf die Schaltfläche ‚Ausführen‘ beantwortet werden muss.
Bei anderen Internet-Browsern ist evtl. ein anderes Vorgehen erforderlich.

Parallel senden wir Ihnen zeitnah dieses Servicepack per CD zu.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr ADV Team

APOTHEKE ADHOC Meldung „Fiskus täuscht Apotheker“

Sehr geehrte(r) Anwender(in),
aufgrund der APOTHEKE ADHOC Meldung „Fiskus täuscht Apotheker“ haben uns einige Ihrer Kolleginnen und Kollegen angerufen, die besorgt fragten, ob es sich bei der dort erwähnten „EXCEL Tabelle Verprobung“ um unsere Verprobung handelt.

Es handelt sich nicht
um unsere Verprobung
! Eine Abstimmung von Werten, auf Sinngehalt und Übereinstimmung, nennt man nun einmal Verprobung – auch beim Finanzamt.

Ich habe Herrn Dr. Bellinger in einem Telefonat gebeten, mir die Hintergründe seiner Aussage näher zu erläutern. Hier geht es um eine von den Betriebsprüfern „in Handarbeit“ (nicht über die IDEA Prüfsoftware) erstellte Tabelle, die, nach seiner Aussage, durch Zugrundelegung falscher Zahlen die OTC Handelsspanne derart (bis zu Minuswerten) reduziert, dass ein Manipulationsverdacht nahe liegt. Diese Tabelle des Fiskus hat oben links die Überschrift „Verprobung“.

Dieser Sachverhalt zeigt, wie wichtig es ist, die eigenen Zahlen zu kennen, aus der Warenwirtschaft mit den Zahlen des Steuerberaters abzugleichen(dazu dient unsere Verprobung) und diese belegen zu können (Interne Kontroll-Systeme lt. Ziffer 4, GoBS (Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter BuchführungsSysteme). Nur so können Sie Manipulationen und evtl. falsche Zahlen auf irgendwelchen Auswertungen, die Ihnen die Finanzbehörden vorlegen, erkennen. Durch (unsere) Verprobung wissen Sie, ohne aufwendige Recherchen zu betreiben, was auf dem Datenträger steht, den Sie dem Betriebsprüfer übergeben haben. Wenn Ihr Steuerberater und Ihre Apotheken EDV zu dem gleichen Ergebniss kommen, muss der Betriebsprüfer Ihnen beweisen, dass seine Zahlen korrekt sind, denn es können nur schwerlich zwei Leute unabhängig voneinander den gleichen Fehler machen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Klingels