Verfahrensweise Sprechstundenbedarf in Bezug auf das ANSG

Sehr geehrte(r) Anwender(in),

mittlerweile gibt es die ersten offiziellen Stellungnahmen zum ANSG. Der Fall, den wir zu Beginn unserer Programmierarbeiten schon befürchtet haben, ist auch prompt eingetreten. Die Aussagen zur Verfahrensweise beim Sprechstundenbedarf sind konträr.

Aussage 1 ist die, dass beim Sprechstundenbedarf nur die Artikel von der Notdienstabgabe befreit sind, die nicht der AMPreisV unterliegen (z. B. Artikel, die im ABDA Stamm +V stehen), Tierarzneimittel sind und/oder nicht an den Endverbraucher verabreicht oder abgegeben werden. Bei allen Artikeln, die der AMPreisV unterliegen, keine Tierarzneimittel sind und von Ärzten in der Sprechstunde an die Patienten verabreicht oder abgegeben werden, kommt das ANSG zur Anwendung (Notdienstabgabe fällig).

Aussage 2 stellt die Sachlage so dar, dass bei Präparaten, die der AMPreisV unterliegen, keine Tierarzneimittel sind und von Ärzten in der Sprechstunde an die Patienten verabreicht oder abgegeben werden,  das ANSG nicht zur Anwendung kommt (Notdienstabgabe nicht fällig).

Wir wissen nicht, für welche Verfahrensweise Sie sich letztendlich entscheiden. Daher können Sie mit unserer Software beide Varianten wie folgt abbilden.

Variante 1:  Bei Sprechstundenbedarfsartikeln, die der AMPreisV unterliegen, keine Tierarzneimittel sind und von Ärzten in der Sprechstunde an die Patienten verabreicht oder abgegeben werden, kommt das ANSG zur Anwendung (Notdienstabgabe fällig).

Keine Aktivität notwendig. So arbeitet unser Programm.

Variante 2: Bei Sprechstundenbedarfsartikeln, die der AMPreisV unterliegen, keine Tierarzneimittel sind und von Ärzten in der Sprechstunde an die Patienten verabreicht oder abgegeben werden, kommt das ANSG nicht zur Anwendung (Notdienstabgabe nicht fällig).

Setzen Sie bei den Adressen der Ärzte, die Sie mit Sprechstundenbedarf beliefern, das Adresskennzeichen für die „ANSG Abgabefreiheit“.

Wir wissen definitiv nicht, welche Aussage korrekt ist und können Ihnen daher keinen Rat geben, wie Sie mit Sprechstundenbedarf verfahren sollen. Bitte klären Sie das mit Ihren Verbänden.

Es gibt keine Möglichkeit, im Nachhinein die getroffene Zuordnung der Artikel (Notdienstabgabe fällig oder nicht) zu ändern!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV Team