APOTHEKE ADHOC Meldung „Fiskus täuscht Apotheker“

Sehr geehrte(r) Anwender(in),
aufgrund der APOTHEKE ADHOC Meldung „Fiskus täuscht Apotheker“ haben uns einige Ihrer Kolleginnen und Kollegen angerufen, die besorgt fragten, ob es sich bei der dort erwähnten „EXCEL Tabelle Verprobung“ um unsere Verprobung handelt.

Es handelt sich nicht
um unsere Verprobung
! Eine Abstimmung von Werten, auf Sinngehalt und Übereinstimmung, nennt man nun einmal Verprobung – auch beim Finanzamt.

Ich habe Herrn Dr. Bellinger in einem Telefonat gebeten, mir die Hintergründe seiner Aussage näher zu erläutern. Hier geht es um eine von den Betriebsprüfern „in Handarbeit“ (nicht über die IDEA Prüfsoftware) erstellte Tabelle, die, nach seiner Aussage, durch Zugrundelegung falscher Zahlen die OTC Handelsspanne derart (bis zu Minuswerten) reduziert, dass ein Manipulationsverdacht nahe liegt. Diese Tabelle des Fiskus hat oben links die Überschrift „Verprobung“.

Dieser Sachverhalt zeigt, wie wichtig es ist, die eigenen Zahlen zu kennen, aus der Warenwirtschaft mit den Zahlen des Steuerberaters abzugleichen(dazu dient unsere Verprobung) und diese belegen zu können (Interne Kontroll-Systeme lt. Ziffer 4, GoBS (Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter BuchführungsSysteme). Nur so können Sie Manipulationen und evtl. falsche Zahlen auf irgendwelchen Auswertungen, die Ihnen die Finanzbehörden vorlegen, erkennen. Durch (unsere) Verprobung wissen Sie, ohne aufwendige Recherchen zu betreiben, was auf dem Datenträger steht, den Sie dem Betriebsprüfer übergeben haben. Wenn Ihr Steuerberater und Ihre Apotheken EDV zu dem gleichen Ergebniss kommen, muss der Betriebsprüfer Ihnen beweisen, dass seine Zahlen korrekt sind, denn es können nur schwerlich zwei Leute unabhängig voneinander den gleichen Fehler machen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Klingels