Sonderkennzeichen Botendienst Corona
Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender,
ab 22.04.2020 wurde für die Sars-Cov-2 Arzneimittelversorgung Botendienst eine Pauschale zur Abrechnung für die Apotheken genehmigt.
Ab heute wurde folgendes Sonderkennzeichen für die Bedruckung der Rezepte an uns übermittelt:
PZN 06461110 Botendienst Corona
Diese PZN wird automatisch mit dem Preisänderungsdienst zum 01.05.2020 in das GAWIS Programm integriert und steht Ihnen nach der Bearbeitung des Datendienstes zur Verfügung.
Ein Verkauf der PZN 06461110 Botendienst Corona in den Kassenauftrag ist dazu erforderlich.
Für das Bundesland Baden-Württemberg bleibt das bereits vorhandene Sonderkennzeichen (PZN 06491096 Botendienst Corona Ba/Wue) weiterhin zur Abrechnung des Botendienstes für die AOK Baden-Württemberg und die SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse bis zur Umsetzung der bundesweiten Sonder-Pharmazentralnummer bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ADV – Team