Sonderkennzeichen Botendienst Corona mit Ergänzungen

Sehr geehrte Anwenderin, Sehr geehrter Anwender,

ab 22.04.2020 wurde für die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung Abrechnung Botendienst eine Pauschale für Apotheken genehmigt.

Ab heute wurde folgendes Sonderkennzeichen für die Bedruckung der Rezepte an uns übermittelt:

PZN 6461110 Botendienst Corona

Diese PZN wird automatisch mit dem Preisänderungsdienst zum 01.05.2020 in das GAWIS Programm integriert und steht Ihnen nach der Bearbeitung des Datendienstes zur Verfügung.

Ein Verkauf der PZN 6461110 Botendienst Corona in den Kassenauftrag ist dazu erforderlich.

Für das Bundesland Baden-Württemberg bleibt das bereits vorhandene Sonderkennzeichen (PZN 6491096 Botendienst Corona Ba/Wue) weiterhin zur Abrechnung des Botendienstes für die AOK Baden-Württemberg und die SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse bis zur Umsetzung der bundesweiten Sonder-Pharmazentralnummer bestehen.

Hinweis zum Rezeptdruck

Bitte beachten Sie, dass auf Grund der fehlenden Angabe der Technischen Anlage der Druck eines GKV-Rezeptes mit mehr als 2 Verordnungen und Sonderkennzeichen noch nicht genau definiert ist.

D.h. auf einem Rezept mit mehr als 2 Verordnungen + Nichtverfügbarkeitskennzeichen kann kein zusätzliches Sonderkennzeichen zum Botendienst Corona gedruckt werden. Es erscheint eine entsprechende Hinweismeldung bei der Druckanforderung.

Wir erwarten eine Vorgabe zur Bedruckung im Laufe der nächsten Woche und informieren Sie zeitnah.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV – Team