Kündigung Anlage 1 und 2 der Hilfstaxe – Rezepturprogramm

Sehr geehrte Anwender:innen,

mit dem Änderungsdienst zum 01.01.2024 wurde ein Software-Update in GAWIS eingespielt.

Das Update betrifft das Taxieren von Rezepturen. Wie sie sicher aus der Presse erfahren haben, sind die Anlage 1 und 2 der Hilfstaxe (Stoffe und Gefäße) zum 31.12.2023 gekündigt worden. Es liegt nun ein vertragsloser Zustand vor. Das Programm wurde nach den Empfehlungen des DAV entsprechend angepasst. Sobald uns neue Informationen der ABDATA zur Abrechnung von Rezepturen vorliegen, planen wir Änderungen in der Software ein und informieren Sie.

Die Preise aller Stoffe und Gefäße aus der Hilfstaxe wurden auf 0 gesetzt, also gelöscht. Ein Nachtaxieren (Datum vor dem 01.01.2024) von Rezepturen über das Programm Taxieren von Rezepten (A07.8) ist nicht möglich.

Das Taxieren von Rezepturen erfolgt nun nach den Empfehlungen des DAV mit den Preisen der sogenannten Markt-PZN, d.h. die Stoffe und Gefäße werden anhand der zugeordneten PZN mit dem Apotheken-EK aus dem Artikelstamm berechnet. Lt. Empfehlung des DAV müssen die üblichen Packungsgrößen innerhalb der Rezeptur verwendet und bei der Berechnung zugrunde gelegt werden. Die Berechnung erfolgt nicht mehr als Teilmenge, sondern die gesamte Packungseinheit der Markt-PZN wird mit dem Apotheken-EK aus dem Artikelstamm berechnet. Die Zuschläge für Zubereitungen bleiben bei 90% und für Abfüllungen bei 100%.

In GAWIS wird nun mit der Anpassung der Rezepturtaxation neu (E04) standardmäßig die gesamte Menge der hinterlegten PZN für Stoffe und Gefäße für die Berechnung verwendet.

Bitte beachten Sie, dass die hinterlegten PZNs der Stoffe in den gespeicherten Rezepturen evtl. nicht der verwendeten Menge in der Rezeptur entsprechen. Bitte passen Sie ggf. die PZN (Markt-PZN) durch einen Doppelklick auf das Feld an, die für die Abrechnung verwendet werden soll.

Wird beim Erfassen einer neuen Rezeptur eine nicht übliche Abpackung verwendet, erscheint ein Hinweis und es wird zusätzlich durch ein rotes Ausrufungszeichen markiert (auch bei gespeicherten Rezepturen).

Als Standard wird die Schaltfläche FAM anteilig ausgeblendet.

Sollten Sie – der verantwortliche Apotheker:in entscheiden, dass weiterhin die Rezepturen mit Teilmengen berechnet werden sollen, muss das Kontrollkästchen unten links vor der Berechnung markiert werden. In dieser Variante werden alle Stoffe als Teilmenge berechnet. Der Preis errechnet sich aus dem Apotheken-EK aus dem Artikelstamm plus Aufschlag. Die Schaltfläche FAM anteilig wird eingeblendet und bei der Berechnung entsprechend berücksichtigt.

Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zur Berechnung von Rezepturen Ihrer Landesverbände!

Die folgende Beschreibung beinhaltet die Änderungen im Rezepturprogramm:

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2024/01/E04_Rezeptur_Aenderungen_240101.pdf

Einen guten Start in das Jahr 2024 wünscht das ganze Team von PHARMAGEST (vormals ADV)