Sonderkennzeichen Teilmengenabgabe

Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender,

ab 22.04.2020 wurde für die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung die Entnahme von Teilmengen aus einer Fertigarzneimittelpackung / Auseinzelung für die Apotheken genehmigt.

Folgende Sonderkennzeichen für die Bedruckung der Rezepte wurden festgelegt:

PZN 06461127 Teilmenge Erstabgabe Cor.
PZN 06461133 Teilmenge Folgeabgabe Cor.

Diese Artikel werden automatisch mit dem Preisänderungsdienst zum 15.05.2020 in das GAWIS Programm integriert und steht Ihnen nach der Bearbeitung des Datendienstes zur Verfügung.

Bei Verwendung der Sonderkennzeichen „Teilmenge Erstabgabe Cor.“ und „Teilmenge Folgeabgabe Cor.“ muss die Reihenfolge der Artikelzeilen für den Rezeptdruck beachtet und ggf. die Zuzahlung angepasst werden. Eine Bestandsbuchung des ausgefüllten Artikels bei der „Teilmenge Folgeabgabe Cor.“ ist zu vermeiden.

Hinweis zum Rezeptdruck

Bitte beachten Sie, dass auf Grund der fehlenden Angabe der Technischen Anlage der Druck eines GKV-Rezeptes mit mehr als 2 Verordnungen und Sonderkennzeichen noch nicht genau definiert ist.
D.h. auf einem Rezept mit mehr als 2 Verordnungen + Nichtverfügbarkeitskennzeichen kann kein zusätzliches Sonderkennzeichen zur „Teilmengenabgabe“ gedruckt werden. Es erscheint eine entsprechende Hinweismeldung bei der Druckanforderung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV – Team