Software-Update zur Lieferengpasspauschale (ALBVVG)

Sehr geehrte Anwender:innen,

die Übergangslösung für die Abrechnung der Lieferengpasspauschale wurde durch ein Software-Update in GAWIS umgesetzt.

Bei Muster-16-Rezepten wird die bekannte Nichtverfügbarkeits-PZN (2567024) sowie die Werte 2, 3 und 4 ab dem 01.08.2023 als Grundlage zur Ermittlung der Lieferengpasspauschale verwendet. Die abzurechnende Rezeptbrutto-Summe – je nach Anzahl der Positionen auf dem Rezept wird um 60 Cent, 1,20 Euro oder 1,80 Euro erhöht und gedruckt.

Dies gilt auch beim Rezeptdruck von abgeschlossenen Kassenaufträgen. Bei erneutem Rezeptdruck von Kassenaufträgen ab dem 01.08.2023 erhöht sich der Gesamt-Brutto-Betrag entsprechend.

Auf dem Rezept wird nur der Gesamt-Brutto-Betrag erhöht, die neue Sonder-PZN (17717446) wird nicht gedruckt.

Bei E-Rezepten greift die Automatik zur Ermittlung der Lieferengpass-Pauschale ebenfalls und wird bei der Übermittlung der E-Rezeptdaten berücksichtigt.

Eine manuelle Verwendung der neuen Sonder-PZN (17717446) ist nicht vorgesehen und führt beim Hinzufügen in einen Kassenauftrag zu einer Hinweis-Meldung.

Sollten bereits Kassenaufträge und Rezepte mit der Sonder-PZN 17717446 erzeugt worden sein, dürfen diese nicht neu gedruckt werden, da dann die Automatik greift und die Werte sich verdoppeln.

Ein Nachtaxieren und Drucken von Rezepten mit Lieferengpasspauschale ist über das Programm Taxieren von Rezepten (A07.8) ab 01.08.2023 grundsätzlich möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team