Rezeptdruck mit Hash-Wert – aktualisierte Beschreibung


Sehr geehrte Anwender:innen,

ab dem 01.07.2021 müssen alle Apotheken für Rezepturen der Anlage 10 (Cannabis in Form von getrockneten Blüten, Extrakten und Dronabinol), sowie für Sonder-Rezepturen der Anlagen 6, 7 (Subutex, Suboxone, Buprenorphin) ein Rezept mit einem „Hash-Wert“ bedrucken.

In den letzten Wochen wurde das Programm zum Erfassen der Bestandteile (Ermittlung Hash-Wert) erweitert und über ein Software-Update an Sie ausgeliefert.

Sie erhalten eine aktualisierte Beschreibung mit Beispielen.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2021/09/210915_A07.1_99-Hash-Wert.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV – Team