Rezeptdruck Covid-19-Impfstoff und Druck Sonderbeleg FFP2-Masken

Sehr geehrte Anwender: innen,

hiermit möchten wir Ihnen Informationen zu den aktuellen Themen geben.

Rezeptdruck Covid-19-Impfstoff

Der Leitfaden der ABDA legt die Bedruckung der Sprechstundenbedarfsrezepte für die Covid-19-Impfstoffe fest.

In GAWIS wird durch die Daten des ABDA-Stamm+V (Änderungsdienst zum 01.05.2021) die neue Kostenträger-IK 103609999 für die Abrechnung integriert. Erst ab diesem Zeitpunkt wird der Druck und die Abrechnung der Rezepte über GAWIS möglich.

Bitte beachten Sie beim Erfassen der SSB-Rezepte, dass diese voraussichtlich noch eine Weile mit der „falschen“ IK vom Arzt bedruckt wurden. In GAWIS muss allerdings die neue IK 103609999 eingegeben werden.

Die Abrechnungswerte für die unterschiedlichen Covid-19-Impfstoffe werden durch die bereits vorhandenen BUND-SonderPZNs hinterlegt.

PZN 17377588    Comirnaty Biontech Bund

PZN 17377625   Covid19 Vacc AZ Bund

PZN 17377648    Covid 19 Vacc Janssen Bund

PZN 17377602    Covid 19 Vacc Moderna Bund

Das Abgabedatum der Covid-19-Impfstoffe ist Grundlage für die Berechnung. Beim Verkauf der Artikelnummer auf den Rezeptstatus Sprechstundenbedarf werden zwei Abrechnungspreise angezeigt (Preisermittlung ab 10.05.2021 bzw. bis zum 09.05.2021). Die Anzahl der abgegebenen Vials ist für den Faktor beim Rezeptdruck maßgebend.

Sollten Sie bereits Aufträge/Rückstellungen für den Rezeptdruck der SSB-Rezepte erfasst haben, muss der Verkauf der Covid-19-Impfstoffe storniert und neu mit der IK-Nummer 103609999 eingegeben werden.

Möchten Sie die Rezepte schon vor dem 01.05.2021 abrechnen, können Sie diese handschriftlich, nach den Vorgaben der ABDA ausfüllen und einreichen.

Druck Sonderbeleg FFP2-Masken

Für den Monat April können Sie zum letzten Mal den Sonderbeleg für die FFP2-Masken drucken. Wie bereits bekannt ist, befindet sich der Button für den Druck im Bereich der ANSG-Selbsterklärung. Der Druck muss vor dem Druck der ANSG-Selbsterklärung erfolgen.

Die drei Schaltflächen für die Abgabe der FFP2-Masken auf den Sonderbelegen werden durch ein Online-Update zum 03.05.2021 aus der Kasse entfernt. Die Funktion für den Druck des Sonderbelegs wird entfernt, nachdem die ANSG-Selbsterklärung gedruckt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV – Team