Erweiterung Lennartz Schnittstelle und Preisaktualisierung Cannabisblüten (BfArM)

Sehr geehrte Anwender: innen,

mit einem Software Update haben sie Änderungen zur Lennartz Schnittstelle und der Berechnung der Cannabisblüten (BfArM) erhalten.

Bitte entnehmen Sie der Beschreibung alle Details und informieren sie die zuständigen Mitarbeiter:innen.

Lennartz-Schnittstelle

Mit diesem Update ist es nun möglich, Rezepturen aus dem Lennartz-Import, um Zusatzkennzeichen (z.B. Botendienstgebühr) zu ergänzen und abzurechnen.

Hierzu müssen sie im Rezepturmodul den Lennartz-Import und danach die entsprechende Rezeptur anwählen.

Über das Pull-Down-Symbol (unten rechts) besteht die Möglichkeit in die ausgewählte Rezeptur Zusatzkennzeichen (z.B. Botendienstgebühr, Notdienstgebühr) zu übernehmen. Durch das Bestätigen des + Button erscheint die ausgewählte Gebühr mit den Kennzeichnungen unterhalb der Bestandteile und wird bei der Ermittlung der Hash-Daten berücksichtigt. Die Übernahme der Rezeptur erfolgt, wie gewohnt, über die Bestätigung der Schaltfläche OK.

Änderung der Preisbestimmungen für BfArM-Cannabisblüten

Eine Anpassung des Abrechnungspreises für die vom BfArM in den Markt gebrachten Cannabisblüten gemäß Anlage 10 der Hilfstaxe ist zum 01.07.2023 erfolgt. Die Berechnung der Sonderrezepturen für Cannabisblüten (BfArM) wird in GAWIS entsprechend berücksichtigt.

Für BfArM-Cannabisblüten in unverändertem Zustand und in Zubereitungen sind nun 5,80€ pro Gramm abrechnungsfähig (jeweils Ziffer 1 der Teile 2a und 3a). Zusätzlich ist unverändert ein Zuschlag von 100% (Ziffer 2 in Teil 2a) und 90% (Ziffer 2 in Teil 3a) abrechnungsfähig.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team