Änderung der Preisangabenverordnung

Sehr geehrte Anwender: innen,

zum 28.05.2022 tritt eine Änderung der Preisangabenverordnung in Kraft. Der Grundpreis ist, wie schon bisher vorgegeben, klar erkennbar und gut lesbar für die Kunden anzubringen. Neu geregelt ist, dass der Grundpreis bezogen auf 1 Kilogramm/1 Liter anzugeben ist. Ausgenommen bleiben Kleingebinde (Packungen/Gefäße mit einem Inhalt von weniger als 10 g und 10 ml). Bei diesen kann auf die Angabe vom Grundpreis verzichtet werden. Wenn der Grundpreis angegeben wird, muss die Angabe auf 1 kg/1 l erfolgen. Bei Packungen mit genau 10 g/10 ml ist der Grundpreis ebenfalls bezogen auf 1 kg/1 l anzugeben.

Im GAWIS haben Sie bereits die Möglichkeit, den Grundpreis auf verschiedenen Etiketten (u.a. Preisetikett, Regaletikett) anzugeben, wenn das Etikett entsprechend designt wurde. Mit dem Preisänderungsdienst zum 15.05.2022 wird ein Update installiert, dass die Angabe zum Grundpreis automatisch nach Vorgabe der neuen Preisangabenverordnung auf den vorhandenen Etiketten anpasst (Kilogramm bzw. Liter).

Wir bitten Sie, auf Ihren Etiketten zu überprüfen, ob die Angabe bereits aufgedruckt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte in der Hotline (0208/6900315 oder per Mail hotline@apo-edv.de), um das Feld ergänzen zu lassen. Anwender, die Ihre Etiketten nicht über GAWIS drucken, sollten darauf achten, den Grundpreis entsprechend den Vorgaben auszuweisen. Bei Interesse an der Artikeletiketten-Software wenden Sie sich bitte an Ihren Apothekenberater.

Des Weiteren kann der Grundpreis auf dem Bon eingefügt werden. Dies erfolgt über die Änderung der Kassenparameter (A07.3 Bondruck Punkt 8 „Grundpreis auf dem Bon“) .

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team