Rezeptdruck Botendienst und Anzeige Rahmenvertrag erweitert

Sehr geehrte Anwenderin, Sehr geehrter Anwender,

ab dem 22.04.2020 wurden für die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung folgende Sonderkennzeichnungen aufgenommen:

  • PZN 06461110 Botendienst Corona
  • PZN 06461127 Teilmenge Erstabgabe Cor.
  • PZN 06461133 Teilmenge Folgeabgabe Cor.

Diese Artikel wurden automatisch in den letzten Wochen durch die Änderungsdienste in das GAWIS Programm integriert.

Auf Grund der fehlenden Angabe der Technischen Anlage für den Druck eines GKV-Rezeptes mit mehr als 2 Verordnungen und Sonderkennzeichen wurde der Rezeptdruck in diesen Fällen mit einer Hinweismeldung abgelehnt.

D.h. auf einem Rezept mit mehr als 2 Verordnungen + Nichtverfügbarkeitskennzeichen kann kein zusätzliches Sonderkennzeichen zum Botendienst oder Teilmengenabgabe gedruckt werden. Es erscheint eine entsprechende Hinweismeldung bei der Druckanforderung.

Mit dem Änderungsdienst zum 01.06.2020 haben wir diese Sperre zum Druck von GKV-Rezepten entfernt.

Diese Rezepte können nun ebenfalls bedruckt werden. Wir weisen allerdings darauf hin, dass die Reihenfolge der gedruckten Zeilen anhand der Eingabe der Zeilen im Kassenauftrag ermittelt wird und der Druck zusätzlich unter Berücksichtigung der Regeln in der vorhandenen technischen Anlage stattfindet.

Des Weiteren enthält der Änderungsdienst eine erweiterte Anzeige in Bezug auf den Rahmenvertrag.

Genauere Infos entnehmen Sie bitte der beigefügten Beschreibung.

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2020/05/Änderungen_Rahmenvertrag.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team