Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V
Die Änderungsvereinbarung zum Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V wurde mit der Preisänderung zum 01.02.2020 in GAWIS umgesetzt.
Im AutIdem Fenster werden bei der Ermittlung der vier preisgünstigsten Artikel die außer Handel Artikel nicht mehr berücksichtigt, dadurch kann sich die Preislinie verschieben.
Ihr ADV-Team