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Substitutionsausschlussliste

11. Dezember 2014/in Allgemein /von ADV

Zur Beachtung!

Substitutionsausschlussliste gilt ab sofort!

Unten aufgeführte Wirkstoffe dürfen ab sofort nicht mehr substituiert werden. Das gilt auch für den Rabattaustausch.

Laut ABData können die dafür nötigen Kennzeichen in den neu aufgenommenen Artikeln erst mit dem Änderungsdienst zum 01.01.2015 zur Verfügung gestellt werden.

Bitte verfolgen Sie hierzu die Pressemitteilungen der einzelnen Institutionen z.B. Apotheke adhoc, Landesapothekerverbände

Betaacetyldigoxin (Tabletten)
Ciclosporin (Lösung zum Einnehmen)
Ciclosporin (Weichkapseln)
Digoxin  (Tabletten)
Digitoxin  (Tabletten)
Levothyroxin-Natrium (Tabletten)
Levothyroxin-Natrium + Kaliumiodid (fixe Kombination)
Phenytoin (Tabletten)
Tacrolimus (Hartkapseln)

 

Das Kennzeichen für den Substitutionsausschluss wurde bereits vor einiger Zeit für zwei Wirkstoffe (Ciclosporin Weichkapseln, Phenytoin Tabletten) vergeben. In der beigefügten Beschreibung ist die Anzeige in GAWIS ersichtlich.

Beschreibung Ausschlussliste

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2018/03/Header_02_2018-300x47.gif 0 0 ADV https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2018/03/Header_02_2018-300x47.gif ADV2014-12-11 16:15:202014-12-11 17:10:41Substitutionsausschlussliste

Verfahrensweise Sprechstundenbedarf in Bezug auf das ANSG

31. Juli 2013/in Allgemein /von ADV

Sehr geehrte(r) Anwender(in),

mittlerweile gibt es die ersten offiziellen Stellungnahmen zum ANSG. Der Fall, den wir zu Beginn unserer Programmierarbeiten schon befürchtet haben, ist auch prompt eingetreten. Die Aussagen zur Verfahrensweise beim Sprechstundenbedarf sind konträr.

Aussage 1 ist die, dass beim Sprechstundenbedarf nur die Artikel von der Notdienstabgabe befreit sind, die nicht der AMPreisV unterliegen (z. B. Artikel, die im ABDA Stamm +V stehen), Tierarzneimittel sind und/oder nicht an den Endverbraucher verabreicht oder abgegeben werden. Bei allen Artikeln, die der AMPreisV unterliegen, keine Tierarzneimittel sind und von Ärzten in der Sprechstunde an die Patienten verabreicht oder abgegeben werden, kommt das ANSG zur Anwendung (Notdienstabgabe fällig).

Aussage 2 stellt die Sachlage so dar, dass bei Präparaten, die der AMPreisV unterliegen, keine Tierarzneimittel sind und von Ärzten in der Sprechstunde an die Patienten verabreicht oder abgegeben werden,  das ANSG nicht zur Anwendung kommt (Notdienstabgabe nicht fällig).

Wir wissen nicht, für welche Verfahrensweise Sie sich letztendlich entscheiden. Daher können Sie mit unserer Software beide Varianten wie folgt abbilden.

Variante 1:  Bei Sprechstundenbedarfsartikeln, die der AMPreisV unterliegen, keine Tierarzneimittel sind und von Ärzten in der Sprechstunde an die Patienten verabreicht oder abgegeben werden, kommt das ANSG zur Anwendung (Notdienstabgabe fällig).

Keine Aktivität notwendig. So arbeitet unser Programm.

Variante 2: Bei Sprechstundenbedarfsartikeln, die der AMPreisV unterliegen, keine Tierarzneimittel sind und von Ärzten in der Sprechstunde an die Patienten verabreicht oder abgegeben werden, kommt das ANSG nicht zur Anwendung (Notdienstabgabe nicht fällig).

Setzen Sie bei den Adressen der Ärzte, die Sie mit Sprechstundenbedarf beliefern, das Adresskennzeichen für die „ANSG Abgabefreiheit“.

Wir wissen definitiv nicht, welche Aussage korrekt ist und können Ihnen daher keinen Rat geben, wie Sie mit Sprechstundenbedarf verfahren sollen. Bitte klären Sie das mit Ihren Verbänden.

Es gibt keine Möglichkeit, im Nachhinein die getroffene Zuordnung der Artikel (Notdienstabgabe fällig oder nicht) zu ändern!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV Team

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2018/03/Header_02_2018-300x47.gif 0 0 ADV https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2018/03/Header_02_2018-300x47.gif ADV2013-07-31 11:59:462021-02-03 12:35:59Verfahrensweise Sprechstundenbedarf in Bezug auf das ANSG

Handling Elvanse als BTM

24. Juli 2013/in Allgemein /von ADV

Das Medikament Elvanse ist mit Wirkung zum 17.07.2013 zum BTM erklärt worden. Die zur korrekten Bearbeitung notwendigen Kennzeichen werden zum 01.08.2013 seitens der ABDA-Änderungsdienste ausgeliefert.

Bitte achten Sie bis zum Änderungsstichtag 01.08.2013 auf die Einhaltung betäubungsmittelrechtlicher Vorgaben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ADV-Team

https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2018/03/Header_02_2018-300x47.gif 0 0 ADV https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2018/03/Header_02_2018-300x47.gif ADV2013-07-24 16:46:042013-07-24 16:47:17Handling Elvanse als BTM
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