Update – assistierte Telemedizin, Berechnung Hilfstaxe

Sehr geehrte Anwender:innen,

sie haben ein Update erhalten, welches mehrere Punkte in GAWIS aktualisiert.

  1. Abrechnung assistierte Telemedizin (aTM)
    Bitte informieren sie sich über die Vorgehensweise durch folgende Beschreibung:
    https://apo-edv.de/wp-content/uploads/2026/10/A071_Kasse_assistierteTelemedizin.pdf
  2. Anpassung der Fixzuschläge ab 01.10.2026 für Parenteralia / Zytostatioka
    Gesteuert durch das Auftragsdatum werden die neuen und alten Fixzuschläge für Parenteralia / Zytostatika in GAWIS bei der Berechnung verwendet.
  3. Neue Berechnungsgrundlage für Cannabisblüten
    Nachdem Cannabisblüten nicht mehr auf GKV-Rezepten abgerechnet werden dürfen, wurde nun gesetzlich festgelegt, dass die bisherigen Berechnungsgrundlagen nicht mehr verwendet werden dürfen (ggf. Ausnahmeregelungen beachten).
    Die Berechnung der Cannabisblüten erfolgt ab 01.10.2026 nach §4 und §5 AMpreisV der Hilfstaxe und nicht mehr über die bisherigen Sonder-PZNs. Bei Auswahl einer Sonder-PZN für Cannabisblüten, wechselt GAWIS sofort in die allgemeine Rezepturberechnung mit der Sonder-PZN 9999011 für Zubereitungen oder in die Sonder-PZN 6460702 für Abfüllungen mit den entsprechenden Berechnungsvorgaben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr PHARMAGEST – Team