Erstattungsfähigkeit von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln und Erweiterung im Sichtbezug

Sehr geehrte Anwender: innen,

Mit der Preisänderung zum 15.08.2026 ist eine Änderungen hinsichtlich der Erstattung von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln im System umgesetzt.

Gesetzliche Änderung:

Die Erstattungsfähigkeit von homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln und Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung wird künftig entfallen.

Grund hierfür ist die im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes vorgesehene Streichung der entsprechenden Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel können weiterhin bezogen werden, die Kosten werden jedoch grundsätzlich nicht mehr von der GKV übernommen.

Aufgrund dieser gesetzlichen Änderung ist die Darstellung in unserem System angepasst.

Darüber hinaus wurden die entsprechenden Verordnungsvorgaben angepasst. Die neue Regelung zur fehlenden Erstattungsfähigkeit wird dort ebenfalls berücksichtigt.

Ferner wurde eine Erweiterung bei der Substitution im Sichtbezug vorgenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr PHARMAGEST-Team