Ergänzung für die Änderungen zum 01.07.2026

Sehr geehrte Anwender:innen,

anbei die Ergänzung für die Änderungen zum 01.07.2026.

Sprechstundenbedarf

Ab dem 01.07.2026 gibt es eine Änderung für den Sprechstundenbedarf für die Abrechnungsstelle Duderstadt (IK 102091696). Die Abgaberegelung wird ab sofort überprüft.

Bei der Abgabe von Arzneimitteln sind nach diesem Vertrag auch Rabattartikel zu beachten und vorrangig abzugeben.

Bestehen für das verordnete Arzneimittel keine Rabattverträge, oder ist eine vorrangige Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel nicht möglich, ist eines der derzeit vier preisgünstigsten vergleichbaren Arzneimittel nach §§ 11 (12) bis 14 des Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) abzugeben. Für Jumbopackungen gilt diese Regelung nicht.

Aus diesem Grund, wird bei jedem Auftrag mit dem Status Sprechstundenbedarf, eine Krankenkasse abgefragt. Es sollte immer eine Krankenkasse eingegeben werden, um die Prüfung entsprechend des Vertrages zu gewährleisten.

Sichtbezug

Bei Verordnungen für Substitutionen mit Sichtbezug, kann die Honorierung hinterlegt und abgerechnet werden, in dem man den Haken bei TH (TakeHome) entfernt und mit OK bestätigt. Der Rezeptdruck und die Berechnung der Zuzahlung, erfolgen entsprechend der Vorgaben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr PHARMAGEST-Team